Agenda

Arbeitssicherheit in der Grundbildung

Umsetzung in der Grundbildung für Arbeiten mit besonderen Gefahren

Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten ist seit 1983 in Kraft. Hier ein Auszug aus Artikel 8: «Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. Wird eine gefährliche Arbeit von einem Arbeitnehmer allein ausgeführt, so muss ihn der Arbeitgeber überwachen lassen.»

Alle Lernenden, welche die Lehre Gärtner/Gärtnerin EFZ erfolgreich abgeschlossen haben, sind auf dem aktuellsten Stand und haben diverse Ausbildungen absolviert.

(Verordnung 5 regelt, dass keine Person unter 18 Jahren Arbeiten mit besonderen Gefährdungen ausführen darf, ausser die begleitenden Massnahmen werden umgesetzt).

Nachfolgend eine Liste, ab welchem Abschlussjahr die Lernenden, wie befähigt sind:

  •    Abschluss 2003 Fachbewilligung (alle Fachrichtungen EFZ)

    Bei den nachfolgenden Abschlüssen, muss auch die Kursprüfung erfolgreich abgeschlossen werden.


  •    Abschluss 2015 Motorsäge (Fachrichtung GaLaBau EFZ)
  •    Abschluss 2016 PSAgA auf Kleinbäumen (GaLaBau EFZ)*
  •    Abschluss 2020 Baugeräteführer (GaLaBau EBA)
  •    Abschluss 2021 Baugeräteführer (GaLaBau EFZ)
  •    Abschluss 2015 Stapler (Baumschule EFZ)
  •    Abschluss 2021 Stapler (Stauden EFZ)

* Der JAWA Anker ist ein Hilfsmittel bei Absturzgefahr im steilen Gelände

JAWA mobiler Anker

Den Anker können Sie im Murer Shop bestellen.

Hier finden Sie Ausbildungsmöglichkeiten für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

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