Die Grüne Branche ist eine Branche, die nicht direkt mit anderen Branchen verglichen werden kann. Im Zentrum der Arbeit steht die Pflanze mit ihren Ansprüchen. Die Arbeit ist, ähnlich wie die der Landwirtschaft, stark abhängig von der Saisonalität.
Auf nationaler Ebene besteht ein Gesamtarbeitsvertrag GAV. Er ist das Produkt einer Reihe von vorausgegangenen GAV. Der erste GAV in der Branche wurde bereits im Jahr 1943 zwischen den Vorgängerorganisationen der heutigen Partner abgeschlossen. Sozialpartner sind die Arbeitnehmerorganisation Grüne Berufe Schweiz GBS und der Unternehmerverband Gärtner Schweiz, JardinSuisse.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der GAV zu einem modernen Vertragswerk entwickelt. Er berücksichtigt die besonderen Gegebenheiten der Branche. Unsere Branche ist geprägt von der Pflanze. Sie steht im Mittelpunkt der Tätigkeit. Dies erfordert beispielsweise Flexibilität der Arbeitszeit.
Die Sozialpartner sind sich bewusst, dass sich die Interessen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden nicht immer decken. Wichtig ist aber, dass die Parteien gewillt sind, für beide Seiten im GAV akzeptable Lösungen zu finden. Damit sichern die Partner Arbeitsplätze, schützen die Arbeitnehmenden und ermöglichen den Arbeitgebenden am Markt zu bestehen.
In verschiedene Regionen, wo die Voraussetzungen gegeben sind, gelten Gesamtarbeitsverträge mit Allgemeinverbindlichkeit.
In der Schweiz gibt es verschiedene Gesamtarbeitsverträge. Mit diesen Verträgen ist die gesamte Schweiz abgedeckt.
Kantone Baselstadt und Baselland
Sozialpartner sind Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse beider Basel.
Gesamtarbeitsvertrag BS/BL
Kantone Fribourg, Neuchâtel, Jura und Region Berner Jura
Garten- und Landschaftsbau
GAV Kantone Fribourg, Neuenburg, Jura, Berner Jura / Lohnanpassung 2023
Dieser Vertrag erstreckt sich auch auf Betriebe wie
Gartencenter, Baumschulen, Schnittblumenproduzenten oder Zierpflanzengärtnereien, wenn diese ausserhalb Ihres Betriebes Arbeiten im
Garten- und Landschaftsbaubereich ausführen.
Sozialpartner: GBS Grüne Berufe Schweiz, Syna, UNIA, JardinSuisse Fribourg und JardinSuisse BEJUNE. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.
Baumschulen / Staudengärtnereien GAV für die Grüne Branche 2021 - 2024
Gärtnerischer Detailhandel GAV für die Grüne Branche 2021 - 2024
Produktion Zierpflanzen GAV für die Grüne Branche 2021 - 2024
Sozialpartner: GBS Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse
Kanton Genf
Baumschulen / Staudengärtnereien GAV / Mindestlöhne
Garten- und Landschaftsbau GAV / Mindestlöhne
Sozialpartner: SIT, Syna, Unia und JardinSuisse Genf. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.
Gärtnerischer Detailhandel GAV für die Grüne Branche 2021 - 2024
Produktion Zierpflanzen GAV für die Grüne Branche 2021 - 2024
Sozialpartner: GBS Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse
Kanton Schaffhausen
Garten- und Landschaftsbau
Lohnregulativ 2023
ab 1.1.2024 Löhne nach GAV für die Grüne Branche 2021-2024
Kanton Tessin
Sozialpartner sind OCST (Organizzazione Cristiano Sociale Ticinese) und JardinSuisse Ticino. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.
Gesamtarbeitsvertrag / Mindestlöhne
Kautionsabwicklung Gärtnergewerbe des Kantons Tessin:
Kautionsstelle
Kanton Waadt
Garten- und Landschaftsbau GAV Kanton VD / Löhne Kanton VD
Sozialpartner: Unia und JardinSuisse Vaud. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.
Produktion Zierpflanzen Normalarbeitsvertrag Kanton VD / Löhne Kanton VD
Baumschulen / Staudengärtnereien GAV für die Grüne Branche 2021 - 2024
Gärtnerischer Detailhandel GAV für die Grüne Branche 2021 - 2024
Sozialpartner: GBS Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse
Kanton Wallis (Französisch sprechender Teil)
Garten- und Landschaftsbau
GAV Kanton VS / Löhne Kanton VS
Sozialpartner sind SCIV (Les Syndicats Chretiens Interprofessionnels du Valais) und JardinSuisse Valais. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.
Baumschulen / Staudengärtnereien GAV für die Grüne Branche 2021 - 2024
Gärtnerischer Detailhandel GAV für die Grüne Branche 2021 - 2024
Produktion Zierpflanzen GAV für die Grüne Branche 2021 – 2024
Sozialpartner: GBS Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse
Übrige Kantone der Schweiz
Der «Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche» regelt die Arbeitsbedingungen aller Betriebe der Deutschschweiz und der Romandie, die beim Arbeitgeberverband JardinSuisse angeschlossen sind. Damit sind rund 70% der Mitarbeitenden in diesen Regionen diesem GAV unterstellt.
Paritätische Kommission
Die paritätische Kommission der Sozialpartner des
Gesamtarbeitsvertrages für die Grüne Branche (GAV) setzt sich aus
Vertretungen von je drei Arbeitgebenden von JardinSuisse und drei
Arbeitnehmenden von Grüne Berufe Schweiz zusammen.
Die paritätische Kommission hat den Auftrag, sämtliche nötigen
Massnahmen für den Vollzug des GAVs zu treffen. Besteht der Verdacht
oder liegt eine Meldung bezüglich des nicht Einhaltens des GAVs vor, hat
die paritätische Kommission das Recht, Kontrollen durchzuführen.
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