Agenda

Gewässerschutz

Gewässerschutz für klare Verhältnisse

Bis Ende 2018 mussten die Kantone entlang von Gewässern Gebiete festlegen, die dem Gewässer- und Hochwasserschutz dienen. Nachdem 2013 bereits das Merkblatt zum «dicht überbauten Gebiet» verabschiedet werden konnte, haben die Bundesämter für Umwelt (BAFU), Landwirtschaft (BLW) und Raumentwicklung (ARE), die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) nun das Merkblatt «Gewässerraum und Landwirtschaft» erarbeitet.


Lehrgänge Gewässerwart:

Bildungszentrum JardinSuisse Pfäffikon ZH

Bachlauf


Problematik «Abwasser in Gewässern»

Nassreinigung von Maschinen und Fahrzeugen verursacht Abwasser, das Böden, Grundwasser und offene Gewässer verschmutzen kann. Zement weist eine pH-verändernde Wirkung auf, kann Gewässer trüben und gar die Kiemen von Fischen und anderen Wassertieren verätzen. Mineralöle und Treibstoffe machen bereits in geringen Mengen mehrere Kubikmeter Wasser ungeniessbar, was bei Konsum gesundheitsschädigende Auswirkungen zur Folge haben kann.

Gemäss Gewässerschutzgesetz des Bundes Art. 6 Abs. 1 ist es untersagt, «...Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.» Belastete Abwässer müssen folglich unter allen Umständen kanalisiert und – je nach Belastung – zuerst vorbehandelt werden. Bei gesetzeswidrigem oder fahrlässigem Verhalten können Umweltschäden entstehen, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Studie «Pestizide in Schweizer Flüssen»

Das Wasserforschungsinstitut Eawag hat im Auftrag des Bundes die bisher umfassendste Studie zu Pestiziden in Schweizer Gewässern durchgeführt. Das Ergebnis: Alle untersuchten Flüsse enthalten einen regelrechten Pestizidcocktail. 31 Substanzen überschreiten dabei den gesetzlichen Grenzwert. Von rund 300 zugelassenen und analytisch nachweisbaren Wirkstoffen wurden 104 in den Flüssen gefunden, davon waren 82 reine Pflanzenschutzmittel. Problematisch sind dabei vor allem zwei Aspekte: Selbst wenn die Konzentration jedes einzelnen Stoffes das ökotoxikologische Qualitätskriterium nicht überschreitet, ist eine Beeinträchtigung von Organismen im Wasser durch diese Pestizidmischungen zu befürchten. Ausserdem lagen die nachgewiesenen Konzentrationen pro Stoff mehrfach über dem pauschalen Anforderungswert der Gewässerschutzordnung von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Vereinzelt überschritten die Mengen sogar 1 Mikrogramm pro Liter.

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