Agenda

Pflanzenschutz

Pflanzenpass und Quarantäneorganismen

Informationen zum neuen Pflanzengesundheitsrecht ab 2020 finden Sie hier .

«Riskier’s nicht!» : Machen Sie Ihre Kunden darauf aufmerksam, dass sie aus den Ferien keine Pflanzen oder Tiere mitbringen sollen. Es können Krankheiten oder Schädlinge eingeschleppt werden, die Ihre Kulturen befallen und sich über die ganze Schweiz ausbreiten könnten.

Poster "Riskier's nicht!"

Qualitätsschädlinge

Neue eingeschleppte Schädlinge

Plattwurm

Der Plattwurm (Obama nungara) unter Töpfen und Containern

Die 4 – 7 cm langen und 2-4 mm hohen abgeflachten Würmer kamen mit Pflanzenlieferungen aus asiatischen Ländern zu uns. Sie fressen unsere einheimischen Regenwürmer, die für die Fruchtbarkeit unserer Böden unverzichtbar sind. Prüfen Sie alle feuchten Standorte in Ihrer Freilandpflanzenproduktion (unter den Töpfen und Folien sowie in den Wurzelballen und melden Sie Verdachtsfälle den kantonalen Stellen. Das Umweltschutzamt Ihrer Region finden Sie unter www.kvu.ch

Fremde Ameisen

Fremde Ameisen (Tapinoma magnum) in Erdballen

Diese Ameisenart verdrängt die heimischen Ameisen. Sie kann Superkolonien mit vielen Königinnen bilden und ist deshalb besonders zahlreich und schwer zu bekämpfen. Melden Sie bitte Verdachtsfälle an ihr zuständiges kantonales Amt www.kvu.ch

Buchsbaumzünsler

Buchsbaumzünsler
Buchsbaumzünsler neu

Der Buchsbaumzünsler (Diaphania perspectalis) befällt Buchs unterdessen in der ganzen Schweiz. Unbedingt frühzeitig biologisch bekämpfen, denn das Bakterienpräparat wirkt am besten gegen kleine Raupen.

Insekten an Gehölzen

Pflanzenschutzmittel

Gesetzliche Grundlagen

Das BLV ( Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) ist zuständig für die Zulassung der Pflanzenschutzmittel. Hier finden Sie die aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Die Liste wird halbjärhlich aktualisiert. Neuerungen per 1. Juli 2022 finden Sie hier


Pflanzenschutz Fachbewilligung
Jede Produktionsgärtnerei und jede Gartenbauunternehmung, welche Chemikalien einsetzen will, braucht mindestens einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit einer ‚Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau’. 

Mehr

Massnahmen


Vorbeugende Methoden

Um Pflanzen gesund zu erhalten und einen Befall von Schädlingen und Krankheiten zu vermeiden, gibt es eine Reihe von vorbeugenden Massnahmen: 

  • Pflanzen standortgerecht nach Herkunft, Verhalten und Wurzelsystem (Pfahlwurzler, Faserwurzeln, Rhizome) auswählen
  • Landerde / Mutterboden schützt in heissen Sommern
  • Optimale Nährstoff- und Wasser-Versorgung der Pflanzen


Chemische Pflanzenschutzmittel

Bewertung von Pflanzenbehandlungsmitteln der VSSG (Vereinigung Schweizerischer Stadtgärtnereien und Gartenbauämter)

Positionspapier VSSG Nachhaltigkeit Pflanzenschutzmittel


Verzicht auf Herbizide und Biozide

Der Einsatz von Herbiziden und Bioziden ist auf Wegen und Plätzen verboten.

Herbizide und Biozide können von befestigten Flächen leicht ins Grundwasser abgeschwemmt werden und der Umwelt sowie dem Menschen grossen Schaden zufügen.

Methoden mit Maschinen und Geräten bieten Ersatz und sind in der Broschüre von JardinSuisse zu diesem Thema erklärt.

Die Printausgabe der neuen Broschüre «Herbizid-und Biozidverbot auf Wegen und Plätzen» kann in unserem Webshop sowie telefonisch oder per E-Mail bestellt werden.


Herbizidfreie Unkrautregulierung im Obstbau und in Baumschulen
Videos (Agroscope)


Hackroboter: mit dem Geräteträger "Flunick" automatisch durch die Reihen
Demo-Video hier

Bestimmte Inhalte und Dokumente sind ausschliesslich für Mitglieder von JardinSuisse zugänglich.