Anfangs September 2023 wurden die
Bildungsverordnungen EFZ und EBA sowie die dazugehörigen Bildungspläne vom Bund
(SBFI) unterschrieben. Ab 1. Januar 2024 treten sie in Kraft und müssen ab
Lehrbeginn Sommer 2024 umgesetzt werden.
Hier
finden Sie die definitiven Dokumente:
Folgende Resultate hat die 5-Jahres-Überprüfung 2018 unserer Branche ergeben:
- Die Überarbeitung der Grundbildung fand im Rahmen einer Teilrevision statt und ist im August 2018 in Kraft getreten.
- In der gärtnerischen Grundausbildung wird neu für die Fachrichtung Stauden der Staplerkurs eingeführt und für die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau EFZ und EBA der Baugeräteführerkurs, als Bestandteil der überbetrieblichen Kurse. Der Baugeräteführerkurs dauert 3 Tage und der Staplerkurs 4 Tage.
- Die Änderungen betreffen alle Lernende, welche ab August 2018 mit der gärtnerischen Grundausbildung begonnen haben, d. h. die ersten Kurse werden Ende 2019/Anfang 2020 (2. Lehrjahr) durchgeführt.
Seit Ende Juni sind die aktualisierten Bildungspläne genehmigt und die Änderungen sind ab August 2018 gültig.
Die Pflanzenlisten der Grundbildung werden jeweils im Rahmen der 5-Jahres-Überprüfung ebenfalls überarbeitet. Die aktualisierten Pflanzenlisten stehen unter der Rubrik "Pflanzenlisten/JApp" zur Verfügung.
Die Anliegen, die in den Workshops im 2017 gesammelt worden sind, welche eine komplette Überarbeitung der Grundbildung bedingen, wie beispielsweise die Zusammenlegung der Fachrichtungen der Produktion, drei oder vier jährige Lehrzeit etc., werden in der nächsten 5-Jahres-Überprüfung angegangen.
Diese erste Erhebung der Anliegen der Branche bietet eine gute Grundlage für die weiteren Schritte einer breit abgesteckten Berufsfeldanalyse für die nächste Revision.