Agenda

Bildungsverordnung/Bildungsplan

Berufswerbung Baumschule2

Bildungsverordnung und Bildungsplan ab Sommer 2024

Anfangs September 2023 wurden die Bildungsverordnungen EFZ und EBA sowie die dazugehörigen Bildungspläne vom Bund (SBFI) unterschrieben. Ab 1. Januar 2024 treten sie in Kraft und müssen ab Lehrbeginn Sommer 2024 umgesetzt werden.

 

Hier finden Sie die definitiven Dokumente:

Angepasste Grundbildung seit August 2018

Folgende Resultate hat die 5-Jahres-Überprüfung 2018 unserer Branche ergeben: 

  • Die Überarbeitung der Grundbildung fand im Rahmen einer Teilrevision statt und ist im August 2018 in Kraft getreten.
  • In der gärtnerischen Grundausbildung wird neu für die Fachrichtung Stauden der Staplerkurs eingeführt und für die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau EFZ und EBA der Baugeräteführerkurs, als Bestandteil der überbetrieblichen Kurse. Der Baugeräteführerkurs dauert 3 Tage und der Staplerkurs 4 Tage. 
  • Die Änderungen betreffen alle Lernende, welche ab August 2018 mit der gärtnerischen Grundausbildung begonnen haben, d. h. die ersten Kurse werden Ende 2019/Anfang 2020 (2. Lehrjahr) durchgeführt.  

Seit Ende Juni sind die aktualisierten Bildungspläne genehmigt und die Änderungen sind ab August 2018 gültig. 

Die Pflanzenlisten der Grundbildung werden jeweils im Rahmen der 5-Jahres-Überprüfung ebenfalls überarbeitet.  Die aktualisierten Pflanzenlisten stehen unter der Rubrik "Pflanzenlisten/JApp" zur Verfügung. 

Die Anliegen, die in den Workshops im 2017 gesammelt worden sind, welche eine komplette Überarbeitung der Grundbildung bedingen, wie beispielsweise die Zusammenlegung der Fachrichtungen der Produktion, drei oder vier jährige Lehrzeit etc., werden in der nächsten 5-Jahres-Überprüfung angegangen. 

Diese erste Erhebung der Anliegen der Branche bietet eine gute Grundlage für die weiteren Schritte einer breit abgesteckten Berufsfeldanalyse für die nächste Revision.

Gärtner/-in mit EFZ oder EBA

Berufswerbung Baumschule1

Die wichtigsten Dokumente im Zusammenhang mit der Ausbildung Gärtnerin/Gärtner mit EFZ und/oder mit EBA finden Sie nachstehend.

Bildungsverordnung BiVo ab 2018:

Im Folgenden die Dokumente welche ab Lehrbeginn 2018 gültig sind. 

Bildungspläne ab 2018:
Im Folgenden die Dokumente, welche ab Lehrbeginn 2018 gültig sind. Die Änderungen der Bildungspläne entnehmen Sie für den Bildungsplan EFZ dem Teil G auf S.85. Für den Bildungsplan EBA dem Teil F auf S. 48.

Bildungsverordnung BiVo bis 2017:

Im Folgenden die Dokumente, welche bis und mit Lehrbeginn August 2017 gültig sind. Diese Listen stehen für die kommenden fünf Jahre (bis 2022) weiterhin auf dieser Webseite zur Verfügung.

Bildungspläne bis 2017:
Im Folgenden die Dokumente, welche bis und mit Lehrbeginn August 2017 gültig sind. Diese Listen stehen für die kommenden fünf Jahre (bis 2022) weiterhin auf dieser Webseite zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis für die Bildungspläne EFZ und EBA
Änderung ab 1. Januar 2016:
In den angehängten Dokumenten finden Sie die Anpassungen des Bildungsplanes (EFZ: üK Baumschulen sowie die neuen QV-Zeiten aller Fachrichtungen) und die begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (EFZ und EBA: Anhang 2)

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