Neue Bauarbeiterverordnung (BauAV)
Ab dem 1. Januar 2022 muss die neue BauAV umgesetzt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Das Wichtigste:
Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkonzept (Art. 4)
- Ein entsprechendes Sicherheitskonzept wird nur
dann verlangt, wenn sich die Arbeiten im Geltungsbereich der BauAV bewegen.
- Normale Gartenpflegearbeiten benötigen kein
entsprechendes Konzept, Ausnahmen sind: Pflegearbeiten bei
Pflanzen, die zu einem kombinierten Bauwerk werden (z.B. Dach- oder
Vertikalbegrünungen)
- Vor Beginn der Arbeiten muss das schriftliche
Konzept vorliegen.
- Die Instruktion über die BauAV aller Mitarbeiter
muss dokumentiert werden.
- Die baustellenspezifischen Notfallorganisationen
können auf das Smartphone der MitarbeiterInnen übertragen werden.
Fahrten von Transportfahrzeugen
und Baumaschinen (Art. 19)
- Beim Verschieben von Baugeräten darf sich
niemand im Gefahrenbereich aufhalten. Werden Arbeiten im Gefahrenbereich
ausgeführt, muss die PSA eingehalten und Sichtkontakt zur Person
sichergestellt sein.
Schneiden von Bäumen mit der
Leiter (Art. 21)
- Bäume fallen nicht unter den Geltungsbereich der
BauAV. Sie können mit der Leiter geschnitten werden. Ausnahmen: Pflegearbeiten bei Pflanzen, die zu einem
kombinierten Bauwerk werden
Sonne, Hitze und Kälte (Art. 37)
- Bei Arbeiten sind die erforderlichen Massnahmen
zum Schutz der ArbeitnehmerInnen zu treffen