Agenda

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Neue Bauarbeiterverordnung (BauAV)

Ab dem 1. Januar 2022 muss die neue BauAV umgesetzt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

 

Das Wichtigste:

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept (Art. 4)

  • Ein entsprechendes Sicherheitskonzept wird nur dann verlangt, wenn sich die Arbeiten im Geltungsbereich der BauAV bewegen.
  • Normale Gartenpflegearbeiten benötigen kein entsprechendes Konzept, Ausnahmen sind: Pflegearbeiten bei Pflanzen, die zu einem kombinierten Bauwerk werden (z.B. Dach- oder Vertikalbegrünungen)
  • Vor Beginn der Arbeiten muss das schriftliche Konzept vorliegen.
  • Die Instruktion über die BauAV aller Mitarbeiter muss dokumentiert werden.
  • Die baustellenspezifischen Notfallorganisationen können auf das Smartphone der MitarbeiterInnen übertragen werden.

 

Fahrten von Transportfahrzeugen und Baumaschinen (Art. 19)

  • Beim Verschieben von Baugeräten darf sich niemand im Gefahrenbereich aufhalten. Werden Arbeiten im Gefahrenbereich ausgeführt, muss die PSA eingehalten und Sichtkontakt zur Person sichergestellt sein.

 

Schneiden von Bäumen mit der Leiter (Art. 21)

  • Bäume fallen nicht unter den Geltungsbereich der BauAV. Sie können mit der Leiter geschnitten werden. Ausnahmen: Pflegearbeiten bei Pflanzen, die zu einem kombinierten Bauwerk werden

 

Sonne, Hitze und Kälte (Art. 37)

  • Bei Arbeiten sind die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen zu treffen

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