Wer braucht einen Pflanzenpass?
Eine Zulassung zur Ausstellung von Pflanzenpässen
benötigen alle Produktions- und Handelsbetriebe, die passpflichtige
Pflanzen in Verkehr bringen, ausser bei Lieferung/Verkauf direkt an nicht-gewerbliche Endverbraucher.
Zulassung zur Ausstellung von Pflanzenpässen beantragen oder aufheben.
Die Registrierung der Parzellen und die Anmeldung Ihrer
Produktion erfolgen im IT-System "CePa" des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes (EPSD).
Zugelassene Betriebe werden regelmässig auf die Erfüllung
der Zulassungsvoraussetzungen kontrolliert. Nur Betriebe, die beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst im
IT-System CePa registriert sind, dürfen einen
Pflanzenpass ausstellen. Zu diesem Zweck muss der Betrieb, unter anderem, über
Systeme und Verfahren verfügen, die die Rückverfolgbarkeit von Pflanzen
sicherstellen. Die Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut wie zum
Beispiel Samen, Stecklinge, Steckhölzer, usw. brauchen eine Bewilligung
des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).
Für Pflanzenverschiebungen zwischen der Schweiz und
Nicht-EU-Staaten gelten separate Bestimmungen. Betriebe und Fachpersonen, die
pflanzliche Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren wollen, die ein Pflanzengesundheitszeugnis
brauchen, müssen sich beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst
(EPSD) melden (phyto@blw.admin.ch).
Nur gemeldete Betriebe dürfen solche Waren importieren. Jede Einfuhr muss
angemeldet und kontrolliert werden (auch Sendungen, die mit der Post/Kurier
versendet, oder im Reisegepäck transportiert werden).
Das
Online-Tool Pflanzenpass hilft dabei herauszufinden, ob die Ware dem
Pflanzenpass-System unterliegt. Falls ja, unterstützt es zudem bei der
Auswahl des passenden Pflanzenpass-Typs.