Agenda

Pflanzenpass

Das Pflanzenpass-System ab 2020


Der Pflanzenpass bestätigt dem Abnehmer, dass das Pflanzenmaterial aus einer amtlich kontrollierten Produktion stammt und alle vorgeschriebenen pflanzengesundheitlichen Voraussetzungen für den Handel erfüllt. Das bedeutet, dass die Pflanzen frei von Quarantäneorganismen sind und die Vorschriften für geregelte Nicht-Quarantäneorganismen eingehalten werden.

Der Pflanzenpass Newsletter informiert regelmässig über Neuigkeiten und wichtige Vorschriften im Pflanzenpass-System.

Gesetzliche Grundlage

Seit 1. Januar 2020 sind in der Schweiz und der EU alle zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen und Pflanzenteile passpflichtig

Produktions- und Handelsbetriebe mit B2B-Verkauf dürfen sämtliche Pflanzen nur noch mit Pflanzenpass vertreiben. Auch Garten-/Landschaftsbauer und Gartencenter sind mitverantwortlich, dass zugekaufte Pflanzen immer von einem Pass begleitet sind.

Wer braucht einen Pflanzenpass?

Eine Zulassung zur Ausstellung von Pflanzenpässen benötigen alle Produktions- und Handelsbetriebe, die passpflichtige Pflanzen in Verkehr bringen, ausser bei Lieferung/Verkauf direkt an nicht-gewerbliche Endverbraucher.

Zulassung zur Ausstellung von Pflanzenpässen beantragen oder aufheben. 

Die Registrierung der Parzellen und die Anmeldung Ihrer Produktion erfolgen im IT-System "CePa" des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes (EPSD).

Zugelassene Betriebe werden regelmässig auf die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen kontrolliert. Nur Betriebe, die beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst  im IT-System CePa registriert sind, dürfen einen Pflanzenpass ausstellen. Zu diesem Zweck muss der Betrieb, unter anderem, über Systeme und Verfahren verfügen, die die Rückverfolgbarkeit von Pflanzen sicherstellen. Die Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut wie zum Beispiel Samen, Stecklinge, Steckhölzer, usw. brauchen eine Bewilligung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).

Für Pflanzenverschiebungen zwischen der Schweiz und Nicht-EU-Staaten gelten separate Bestimmungen. Betriebe und Fachpersonen, die pflanzliche Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren wollen, die ein Pflanzengesundheitszeugnis brauchen, müssen sich beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) melden (phyto@blw.admin.ch). Nur gemeldete Betriebe dürfen solche Waren importieren. Jede Einfuhr muss angemeldet und kontrolliert werden (auch Sendungen, die mit der Post/Kurier versendet, oder im Reisegepäck transportiert werden).

Das Online-Tool Pflanzenpass hilft dabei herauszufinden, ob die Ware dem Pflanzenpass-System unterliegt. Falls ja, unterstützt es zudem bei der Auswahl des passenden Pflanzenpass-Typs.

Informationen und praktische Hilfsmittel zum Pflanzenpass

Unter www.blw.admin.ch/de/pflanzenpass-system finden Sie beispielsweise

  • Handbuch zum Pflanzenpass-System
  • Übersicht Pflanzenpass-Typen
  • Muster für Pflanzenpässe
  • Vorlagen für den Pflanzenpass
  • Pflanzenpass-Newsletter
  • usw.

Weitere Informationen finden Sie auf www.pflanzengesundheit.ch und www.veriplant.ch (Kontrollorganisation).

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