Agenda

Revision Grundbildung 2024: RGB24

Aktuelle Information RGB24 (Stand 12.08.2024)

Ausbildungsstart 2024

Gerne informieren wir Sie regelmässig über Themen hinsichtlich des Ausbildungsstartes  2024 mit der neuen BiVo.
Es ist uns ein Anliegen, Sie bei Fragen rund um die Ausbildung zu unterstützen und auch über den Lehrstart hinaus begleiten zu können.

Ausbildungskontrolle

Die betrieblichen Leistungsziele aus dem Bildungsplan bilden die Grundlage für die Ausbildungskontrolle. Die Ausbildungskontrolle hilft Ihnen dabei, den Lernfortschritt bzw. den Ausbildungsstand Ihres Lernenden zu beurteilen. Die neue Ausbildungskontrolle finden Sie auf unserer Homepage.

Bildungsbericht

In der Bildungsverordnung (BiVo) der Gärtner ist festgehalten, dass der/die Berufsbildner/in den Bildungsstand der lernenden Person festhält und mindestens einmal pro Semester mit ihr bespricht. Als Hilfsmittel dazu, wurde eine Vorlage des Bildungsberichtes erarbeitet. Den neuen Bildungsbericht finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

Neugestaltung der Homepage gaertner-werden.ch

Damit die Homepage gaertner-werden.ch noch attraktiver und kundenfreundlicher erscheint, wird sie zurzeit neu gestaltet und ab Ende August 2024 aufgeschaltet. Unter anderem werden die Lehrstellen moderner und übersichtlicher dargestellt und eine direkte Verlinkung zu Ihrem Betrieb ermöglicht.
Sie haben eine freie Lehrstelle ab Sommer 2025 und uns noch nicht gemeldet? Welche Fachrichtung bieten Sie an? Wenn Sie eine Lehrstelle als Gärtner/-in EFZ Pflanzenproduktion anbieten, welche Spezialisierung (Baumschule, Stauden, Zierpflanzen und/oder Verkauf) bilden Sie aus? Gibt es in Ihrem Betrieb die Möglichkeit eine Schnupperlehre zu machen?
Melden Sie dies mit dem beigefügten Formular und senden Sie uns Ihr Firmenlogo. Wir werden Ihre freien Lehrstellen auf der neuen Homepage publizieren.

Aktuelle Information RGB24 (Stand 11.07.2024)

Ausbildungsstart 2024

Gerne informieren wir Sie regelmässig über Themen hinsichtlich des Ausbildungsstartes 2024 mit der neuen BiVo. Es ist uns ein Anliegen, Sie bei Fragen rund um die Ausbildung zu unterstützen und auch über den Lehrstart hinaus begleiten zu können. Damit Anliegen auf nationaler Ebene angegangen werden können, wurde von JardinSuisse eine Koordinationsgruppe bestehend aus Vertretenden aller Lernorte und beiden Fachrichtungen gegründet.

Ihre Anliegen werden direkt von Bettina Brändle b.braendle@jardinsuisse entgegengenommen und an regelmässigen Sitzungen (vorgesehen vierteljährlich) in der Koordinationsgruppe behandelt. Die Koordinationsgruppe bringt Ihre Anliegen direkt in den Berufsbildungsrat (BBRG) oder entsprechende Fachgremien.

Start-Tipps zum Pflanzenwerk 

  • Pflanzenwerk = Handlungen mit Pflanzen dokumentieren! Dieser Grundsatz ist sehr wichtig und steuert auf der einen Seite das betriebsspezifische und individuelle Sortiment und auf der anderen Seite die praktische Ausbildung mit Pflanzen.
  • Das betriebsspezifische Sortiment muss nicht zum Beginn der Ausbildung fertig und vollständig sein. Das Sortiment darf und kann sich im Verlauf der Ausbildung entwickeln.
  • Im betriebsspezifischen Sortiment befinden sich Pflanzen, mit denen die Lernenden während der praktischen Arbeit in Berührung kommen (Pflanzarbeiten, Pflegearbeiten, etc.). 
  • Zum Start empfehlen wir, die ersten Dokumentationen im Pflanzenwerk einfach zu halten.
  • Besprechen Sie zeitnah die erstellten Dokumentationen und überprüfen Sie die Richtigkeit und Qualität mit einem wohlwollenden Feedback.
  • Ein möglicher Auftrag für einen Eintrag im Pflanzenwerk (analog oder digital möglich):
    Handlungskompetenzbereich K3: Begrünungen unterhalten. Beschreibe und dokumentiere (Fotos, Skizzen) die von dir ausgeführten Pflegearbeiten in einer bestehenden Bepflanzung (z.B. beim Eingang des Firmengebäudes) inkl. den drei Begleitkräutern aus dem betriebsspezifischen Sortiment (Spitzwegerich, Löwenzahn, Winden). Informationen zu den Pflanzen bekommst du von deinem Vorarbeiter und zusätzlich im Internet oder in der iGarten-App. Die Dokumentation umfasst maximal zwei A4-Seiten. Abgabetermin eine Woche nach Beendigung der Pflegarbeit.
  • Das Lernmanagementsystem (LMS) begleitet die lernende Person, verbindet die Lernorte und bietet umfassende Möglichkeiten zur Erfassung von Lerndokumentationen sowie eine Plattform zur Erstellung des individuellen Pflanzenwerks. Die Berufsbildner und Lehrpersonen haben nach der Freigabe durch die lernende Person Zugriff auf die Lerndokumentation und das Pflanzenwerk. In der Deutschschweiz werden die Lernenden und die Berufsbildner gemeinsam im ersten überbetrieblichen Kurs in das LMS eingeführt. 

Ausbildungskontrolle

Die betrieblichen Leistungsziele aus dem Bildungsplan bilden die Grundlage für die Ausbildungskontrolle. Die Ausbildungskontrolle hilft Ihnen dabei, den Lernfortschritt bzw. den Ausbildungsstand Ihres Lernenden zu beurteilen. Die neue Ausbildungskontrolle wird ab Ausbildungsbeginn 2024 auf unserer Homepage verfügbar sein.

Bildungsbericht

In der Bildungsverordnung (BiVo) der Gärtner ist festgehalten, dass der/die Berufsbildner/in den Bildungsstand der lernenden Person festhält und mindestens einmal pro Semester mit ihr bespricht. Als Hilfsmittel dazu, wurde eine Vorlage des Bildungsberichtes erarbeitet. Den neuen Bildungsbericht finden Sie ebenfalls ab Ausbildungsbeginn 2024 auf unserer Homepage.


Aktuelle Information RGB24 (Stand 18.06.2024)

Digitales Lernmanagementsystem (LMS)

Mit der RGB24 entstehen für unsere Branche und unsere Berufe viele Chancen.
Wir gehen nun mit grossen Schritten auf den Start der Umsetzung zu und möchten unsere Mitglieder dabei bestmöglich unterstützen und begleiten.

Seit einigen Monaten arbeiten wir an der Entwicklung eines innovativen, digitalen Tools: Das Lernmanagementsystem (LMS) begleitet die lernende Person, verbindet die Lernorte und bietet umfassende Möglichkeiten zur Erfassung von Lerndokumentationen sowie eine Plattform zur Erstellung des individuellen Pflanzenwerks.

Was ist das LMS und was kann es?

  • Ein modernes, zeitgemässes Tool, auf das via Internet überall und jederzeit zugegriffen werden kann 
  • Rahmen und Unterstützung für und bei der Erstellung von Lerndokumentationen
  • Rahmen und Unterstützung für und bei der Erstellung des individuellen Pflanzenwerks
  • Förderung der Lernortkooperation: Berufsbildner und Schulen haben nach Freigabe durch die lernende Person Zugriff - im üK ist das LMS ebenfalls dabei
  • Unterstützung für die Berufsbildner/in durch die kontinuierliche Vernetzung mit der lernenden Person
  • Alle Unterlagen für die überbetrieblichen Kurse sind digital hinterlegt (Arbeitsstandards, Praxishandbuch, Bildungsbericht, Dokumente und Nachweise etc.)
  • Nutzung auch über die Lehrzeit hinaus möglich und sinnvoll
  • Einfacher Zugang und leichte Bedienung

Wir geben bereits heute ein Versprechen ab: Wir begleiten die Lernenden und die Berufsbildner/innen über die regionalen Bildungszentren beim Start mit dem neuen LMS. Zudem werden wir auch über den Start hinaus dafür sorgen, dass Fragen beantwortet werden und Unterstützung gewährleistet ist.

Die Lernenden erhalten den Zugang zum LMS mit einer 4-Jahres-Lizenz für EFZ und einer 3-Jahres-Lizenz für EBA jeweils im ersten üK. Das Praxishandbuch muss nicht mehr gekauft werden. Die Lizenzgebühr EFZ beträgt für den oben genannten Zeitraum CHF 360.00, für EBA CHF 300.00.

Wir werden Sie fortlaufend informieren und freuen uns auf die gemeinsame Umsetzung der RGB24.


Aktuelle Information RGB24 (Stand 15.05.2024)

Einführung in die Funktion als Lernbegleiter/in

Aufgrund der zunehmend komplexen Aufgaben der Berufsbildner/innen, wurde der Kurstag mit dem Thema "Einführung in die Funktion als Lernbegleiter/in" in der Bildungsverordnung (Art. 10) aufgenommen.

Für die Berufsbildner/innen, welche ab Lehrbeginn 2024 neu diese Funktion übernehmen, ist der Kurs obligatorisch. Den bisherigen Berufsbildner/innen wird der Kursbesuch empfohlen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.bildung.jardintop.ch.
Es werden laufend neue Kursdaten aufgeschaltet. 

Aktuelle Information RGB24 (Stand 02.11.2023)

Videos zur praktischen Umsetzung der Pflanzenkompetenz mit dem Pflanzenwerk in der Gärtnerbranche

 Im Juni 2023 wurden die beiden Dokumente «Pflanzenwerk im Garten- und Landschaftsbau» und «Pflanzenwerk in der Pflanzenproduktion» an die Ausbildungsbetriebe verschickt sowie auf der Homepage von JardinSuisse aufgeschaltet.

Um die Inhalte dieser Unterlagen in einen praktischen Rahmen zu stellen, hat die Koordinationsgruppe der Implementierung beschlossen, kurze Videos zur Thematik Pflanzenwerk zu erstellen.

Diese Videos dienen dazu, Ihnen Inputs für die Handhabung in der Schulung der Pflanzenkompetenz, den Aufbau und die Umsetzung des Pflanzenwerkes über alle drei Lernorte (Ausbildungsbetrieb, überbetriebliche Kurse und Berufsfachschule) zu geben:

An den Informationsanlässen für Ausbildungsbetriebe und Berufsbildner/-innen, welche von Ende November 2023 bis Februar 2024 in Ihrer Region stattfinden werden, wird das Thema Pflanzenwerk erläutert.

Die Daten der Informationsveranstaltungen RGB24 und weitere Details dazu finden Sie hier.

Aktuelle Information RGB24 (Stand 05.10.2023)

Gerne informieren wir Sie über den Umsetzungsstand der RGB24 in folgendem Bereich:

Gesetzliche Grundlagen

Anfangs September 2023 wurden die Bildungsverordnungen EFZ und EBA sowie die dazugehörigen Bildungspläne vom Bund (SBFI) unterschrieben. Ab 1. Januar 2024 treten sie in Kraft und müssen ab Lehrbeginn Sommer 2024 umgesetzt werden.

Hier finden Sie die definitiven Dokumente:

Aktuelle Information RGB24 (Stand 09.06.2023)

Mit den unten aufgeführten Dokumenten «Pflanzenwerk im Garten- und Landschaftsbau» sowie «Pflanzenwerk in der Pflanzenproduktion» informieren wir Sie über den zukünftigen Weg zur Pflanzenkompetenz in der Grundbildung.
Die vorliegenden Grundlagen sind das Resultat eines intensiven Prozesses, welcher Ende 2021 während der Erarbeitung der neuen Bildungspläne gestartet wurde. In verschiedenen Gruppierungen wurden aufgrund der neuen Rahmenbedingungen, zukunftsfähige Formen zur Erreichung der Pflanzenkompetenz erarbeitet. 
Wir sind überzeugt, dass mit den vorliegenden Grundlagen zum Pflanzenwerk und einer konstruktiven Zusammenarbeit innerhalb der verschiedenen Lernorte eine fundierte Pflanzenkompetenz bei den Lernenden erreicht werden kann.
Wie im letzten Infobrief (Mai 2023) erwähnt, wird an den Informationsanlässen für Ausbildungsbetriebe / Berufsbildner/-innen im Herbst / Winter 2023 detailliert über das Pflanzenwerk informiert. 

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: 

  • Heinz Hartmann          Projektleiter der Revision Grundbildung (RGB24)
  • Marco Meier                  Vertreter Ausbildungsbetriebe
  • Jonas Eggimann           Vertreter überbetriebliche Kurse
  • Philipp Geissbühler     Vertreter Berufsfachschule
  • Andreas Oser                 Vertreter Qualifikationsverfahren
  • Claude Heckly               Ansprechperson Westschweiz

Aktuelle Information RGB24 (Stand 12.05.2023)

Gerne informieren wir Sie über den Umsetzungsstand der RGB24 in folgenden Bereichen:

  • Resultate aus der öffentlichen Anhörung
  • Erarbeitung der Umsetzungsdokumente
  • Definition «Pflanzenkompetenz»
  • Informationsanlässe für Ausbildungsbetriebe / Berufsbildner/-innen

Resultate aus der öffentlichen Anhörung

Die Anhörung dauerte vom 15.12.2022 bis am 28.02.2023 und wurde von Seiten der Kantone sowie verschiedener Interessensgruppen aus unserer Branche genutzt, um Inputs sowie Fragestellungen einzubringen. Am 05.04.2023 wurden die Resultate in der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Kantone und des Bundes diskutiert und definiert. Mehrheitlich wurden die definierten Punkte der Bildungsverordnung und des Bildungsplanes übernommen (analog der internen Vernehmlassung). Als grosser Diskussionspunkt war einzig das zusätzliche «Didaktik-Modul» für die Berufsbildner/-innen, welches nun auf einen Tag gekürzt wurde und neu «Branchenspezifischer Einführungskurs «JardinSuisse» als Lernbegleiterin oder Lernbegleiter (BEFL)» heisst.
Im Moment werden nun die Anpassungen in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan in allen drei Sprachen vorgenommen. Der Fahrplan der Revision kann eingehalten werden und die Dokumente per 31.08.2023 planmässig von Bund und Verband unterschrieben werden. Die unterschriebenen Dokumente werden danach auf unserer Homepage aufgeschaltet.

Erarbeitung der Umsetzungsdokumente

Seit Herbst 2022 sind verschiedene Arbeitsgruppen daran für die Lernorte Betrieb, überbetriebliche Kurse (üK), Berufsfachschule sowie für das Qualifikationsverfahren die Umsetzungsdokumente zu erarbeiten. Im Bereich der Lehrmittel ist eine Gruppe von Fachlehrer/innen Anfangs 2023 mit der Erarbeitung der neuen Lehrmittel gestartet.

Definition «Pflanzenkompetenz»

Um die zukünftige «Pflanzenkompetenz» zu definieren, ist eine Gruppe mit Vertreter/innen aus allen Lernorten inklusive QV seit rund 2 Jahren engagiert daran die zukünftigen Grundlagen zu erarbeiten. Mit dem nächsten Infobrief Mai/Juni werden Sie über die Entscheide informiert.

Informationsanlässe für Ausbildungsbetriebe / Berufsbildner/-innen

Ab November 2023 bis Januar 2024 werden sämtliche Berufsbildner/-innen via ihrer jeweiligen Kantone in Zusammenarbeit mit JardinSuisse für obligatorische Informationsanlässe aufgeboten. Bei diesen Veranstaltungen werden die Änderungen in der Grundbildung und die vorhandenen Hilfsmittel ab Sommer 2024 aufgezeigt und erläutert. 

Öffentliche Anhörung

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation hat die öffentliche Anhörung gestartet, welche bis am 28.02.2023 dauert.


Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.

Auswertung zur internen Vernehmlassung
vom 27. Juni 2022 bis 31. August 2022

RGB23 wird RGB24

Die Kerngruppe das strategische Leitgremium der Revision der Grundbildung hat entschieden: Die Implementierung der revidierten Ausbildung wird um 1 Jahr nach hinten verschoben.


Qualität und Einbezug der Branchenvertreter ist wichtiger als die Durchsetzung der Umsetzung auf August 2023. So die einstimmige Meinung der Mitglieder der Kerngruppe der Revision. Die Situation aufgrund des Coronavirus hat dazu geführt, das geplante Meilensteine im Projekt nicht eingehalten werden konnten. Die Verzögerung frisst nun wichtige "Zeit-Puffer" auf und führt dazu, dass die Erarbeitung der Grundlagendokumente, wie dem Qualifikationsprofil und dem Bildungsplan, in eine ungünstige Saison im Hinblick auf die Beteiligung der Branchenvertreter fallen würde. Im Frühjahr und Herbst sind unsere Berufsleute voll im Betrieb eingespannt. Die zeitlichen Ressourcen um bei einer Erarbeitung dieser zentralen Dokumente mitzuwirken, fehlen dann komplett. In einem Revisionsprozess ist die Meinung und das Bedürfnis der Branche unbedingt aufzunehmen. Sie sollen bestimmen wie das Berufsbild der Zukunft aussehen wird. Dies hat auch für JardinSuisse einen hohen Stellenwert und die Kerngruppe sieht dies ebenso. Wir wollen nicht an der Branche vorbei revidieren. Auch braucht die Auseinandersetzung mit der Veränderung Zeit und das Fundament für die Ausbildung der Zukunft soll solide gebaut werden. 


Aus all diesen Gründen hat die Kerngruppe entschieden: aus der RGB23 wird die RGB24. 

Allgemeine Informationen zum Revisionsprozess

Ziel der Revision

Das Ziel einer Revision ist die Optimierung der Ausbildung der Lernenden für die Zukunft. Bis zur Umsetzung, bzw. In-Kraft-Treten der Resultate, werden im Minimum zwei Jahre investiert. Das macht eine Revision zu einer anspruchsvollen Aufgabe. Es gilt nicht nur aktuelle Vorteile und Defizite der Ausbildung zu erkennen, sondern auch zu überlegen, was in Zukunft für den jeweiligen Berufsstand von zentraler Bedeutung wird. 

Erarbeitet werden die folgenden Grundlagendokumente:

  • Qualifikationsprofil: Das Q-Profil definiert die Kompetenzen, über welche eine Fachperson nach Abschluss der gärtnerischen Grundbildung verfügt. 
  • Bildungsplan: Im Bildungsplan werden die Richt-/Leitziele für die drei Lernorte: Betrieb, überbetrieblicher Kurs (üK) und Berufsfachschule (BFS) definiert. Diese werden von den Handlungskompetenzen aus dem Q-Profil abgeleitet.
  • Bildungsverordnung: Regelt, was rechtlich gesehen für den jeweiligen Beruf gelten soll.

Form der aktuellen Revision

Revisionsprozesse sind ein regelmässiger Bestandteil der Aufgaben in der Berufsbildung aller Branchen. Die letzte 5-Jahresüberprüfung der gärtnerischen Grundbildung im Jahr 2017 konnte mit zwei neuen überbetrieblichen Kursen, im Jahr 2018, in Form einer Teilrevision umgesetzt werden. Bei der Berufsfeldanalyse der damaligen Überprüfung haben sich grundsätzliche Veränderung für die kommende Revision «RGB24» abgezeichnet. Aus diesem Grund sprechen wir von einer Totalrevision. 

Verbundpartnerschaft

Eine Revision ist in jeder Branche mit einer beruflichen Grundbildung ein sogenannt "verbundpartnerschaftliches" Projekt. Die Verbundpartner sind: 

  • Organisation der Arbeitswelt (OdA): im Falle der Grünen Branche ist das JardinSuisse
  • Kantone
  • Bund

Diese "Verbundpartner" konstituieren auch die "Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität" - die SKBQ. Jede Branche hat spätestens seit der letzten Überarbeitung des Berufsbildungsgesetzes eine solche Kommission. Wenn Sie wissen wollen wer Mitglied ist in dieser Kommission, informieren Sie sich hier. 

Rollen der Verbundpartner

Die Verbundpartner übernehmen in einem Revisionsprozess unterschiedliche Aufgaben. Diese sind in erster Linie:

OdA: JardinSuisse

  • Formgebung/Gestaltung des Berufsbildes über das Qualifikationsprofil
  • Erarbeitung des Bildungsplanes (BiPlan)
  • Definieren der Grundlagen der Bildungsverordnung (BiVo) 

Bund: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

  • Absegnen der Bildungsverordnung und der Bildungspläne
  • Initiieren der öffentlichen Ausschreibung

Kantone

  • Implementierung und Vollzug

Projektorganisation

Für das Projekt "Revision der Grundbildung 2024" (RGB24) sind die für die Berufsbildung zuständigen Gremien von JardinSuisse ebenso involviert, wie die für das Projekt gegründeten Gruppierungen und gewählten Verantwortlichen. 

Eine grafische Übersicht zur Projektorganisation entnehmen Sie dem folgenden PDF. 

Der Berufsbildungsrat von JardinSuisse hat die Mitglieder für die Kerngruppe, das strategische Leitgremium für den Revisionsprozess, gewählt. In der Kerngruppe sind alle Fachbereiche inkl. dem gärtnerischen Detailhandel und die Sprachregionen Westschweiz und Tessin vertreten.

Die Mitglieder der Kerngruppe für die Revision "RGB24" sind im folgenden PDF aufgeführt. 

Projektplanung

Die Grüne Branche hat den Revisionsprozess innerhalb der Branche im Jahr 2020 gestartet. Das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) sieht vor, Revisionsprozesse innerhalb von zwei Jahren durchzuführen. Aus diesem Grund ist für diese Revision der Gärtner das sportliche Ziel, dass die ersten Lernenden mit der revidierten Ausbildung im August 2024 (aufgrund Corona um 1 Jahr nach hinten verschoben) starten. 

Meilensteine der Revision: 

  • Start Revisionsprozess: 2020
  • Umsetzung Revision/Start der revidierten Ausbildung: 2024
  • Voraussichtlich erstes, revidiertes QV EFZ: 2027

Bei Fragen zum Revisionsprozess wenden Sie sich an:

Heinz Hartmann, Bereichsleiter Berufsbildung, 044 388 53 15

Bestimmte Inhalte und Dokumente sind ausschliesslich für Mitglieder von JardinSuisse zugänglich.