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Gartenbauführer/in JardinSuisse

Der Titel "Gartenbauführerin JardinSuisse / Gartenbauführer JardinSuisse" ist ein interner Verbandstitel und nicht eidgenössisch anerkannt. Er baut auf dem Fachausweis als "Gärtnerin / Gärtner mit eidg. Fachausweis" in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau auf und kann durch das erfolgreiche Absolvieren von vordefinierten Modulen aus dem Baukasten der höheren Fachprüfung "Gärtnermeisterin / Gärtnermeister" erlangt werden. Damit ist er zwischen dem eidgenössischen Fachausweis und einem eidgenössischen Diplom als "Gärtnermeisterin / Gärtnermeister" bzw. einem Diplom als "Technikerin / Techniker HF" einzuordnen.

Definition:

Eine "Gartenbauführerin JardinSuisse" / ein "Gartenbauführer JardinSuisse" übernimmt eine mittlere Kaderposition in einer Unternehmung des Garten- und Landschaftsbaus. Sie / Er ist in der Lage, vorgegebene Projekte aus dem Garten- und Landschaftsbau sowie dem Gartenunterhalt in der AVOR zu bearbeiten, in der Ausführung zu begleiten und abzuschliessen. Sie / Er trägt zum Erfolg von Aufträgen bei. So vertritt sie / er die Gartenbauunternehmung gegenüber Auftraggebern/Bauherrschaft/Kundschaft, Architekten, Lieferanten und Subunternehmern. Auch ist eine "Gartenbauführerin JardinSuisse" / ein "Gartenbauführer JardinSuisse" zuständig für die Führung der Mitarbeitenden im eigenen Bereich.

Arbeitsgebiet:

Die Hauptarbeitsgebiete gliedern sich folgendermassen:

- Aufzeigen technischer Lösungen für Projekte im Garten- und Landschaftsbau;
- Angebotserstellung für Bau und/oder Unterhalt von Gartenanlagen aufgrund betriebsinterner Vorgaben (Kennzahlen, Kalkulationsvorgaben etc.);
- Planung und Überwachung der Leistungen / des Auftrages;
- Einsatzplanung, Anleitung und Führen des Personals;
- Controlling und Auswertung der erbrachten Leistungen / des Auftrages;
- Kommunikation mit am Objekt beteiligten Drittparteien;
- Mitarbeiten von Kennzahlen und Kalkulationsgrundlagen;
- Vorschläge betreffend Investitionen, Anstellung von Mitarbeitenden in die Geschäftsleitung einbringen.

Voraussetzungen:

Den Verbandstitel "Gartenbauführerin JardinSuisse / Gartenbauführer JardinSuisse" erhält, wer:

  • im Besitz eines eidg. Fachausweises "Gärtnerin / Gärtner mit eidg. FA" der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau ist.
    oder
  • im Besitz eines eidg. Fachausweises als "Obergärtnerin / Obergärtner" der folgenden Fachrichtungen (vor 2006) bzw. Typen (2006 - 2019) ist:
    - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
    - Typ Gärtner Polier
    - Typ Grünpflegespezialist
    - Typ Naturgartenspezialist
    - Typ Sport- und Golfrasenspezialist

und

zum durch die QS-Kommission festgelegten Stichtag die folgenden Module aus dem Baukasten der HFP erfolgreich nachweisen kann:
- HFP-Q1 "Selbstmanagement"
- HFP-Q4 "Finanzielle Unternehmensführung"
- HFP-Q6 "Führung und Entwicklung des Personals"
- HFP-G1 "Pflanzenkenntnisse und Verwendung 2"
- HFP-G2 "Grünflächenpflege planen"
- HFP-G4 "Ausführungsplanung"
- HFP-G5 "Auftragsorganisation"

Anmeldung:

Die Anmeldung zu den Modulen ist Sache der interessierten Personen und hat direkt beim ausgewählten Anbieter zu erfolgen. Die Zulassung zum Unterricht und zu den Modulen obliegt dem betreffenden Anbieter. JardinSuisse hat keinen Einfluss darauf.

Da keine Schlussprüfung erfolgt, ist für den Erhalt des Verbandstitels keine Anmeldung oder Zulassung bei bzw. durch JardinSuisse erforderlich.

Bestimmte Inhalte und Dokumente sind ausschliesslich für Mitglieder von JardinSuisse zugänglich.