Wie tausche ich meine FaBe um? (siehe Kurzanleitung weiter unten)
Seit dem 1. Januar 2026 sind neue Regelungen in Kraft.
Jede gültige Fachbewilligung FaBe (LG) muss beim Bund verbindlich in eine FaBe Landwirtschaft (L) oder / und
Gartenbau (G) umgetauscht werden. Beim Umtausch von Beiden, müssen die Kosten für Beide bezahlt und die Weiterbildungen für Beide besucht werden. Jede Person
muss sich beim AGOV registrieren, um die digitale FaBe zu beantragen.
Die offizielle Frist für den Umtausch von bisherigen Abschlüssen und Bewilligungen in eine digitale Fachbewilligung PSM ist abgelaufen. In begründeten Fällen kann jedoch nachträglich ein schriftliches Gesuch für den Umtausch eingereicht werden. Bitte kontaktieren Sie dafür den Support der Geschäftsstelle FaBe PSM bis spätestens 31. März 2027.
Sind Sie zu spät für den offiziellen Umtausch? Senden Sie die Begründung an die Anlaufstelle
der Identitas.
Mail : fabe-psm@identitas.ch
Telefon : 0848 233 233
Das EFZ Gärtner/-in mit
Abschluss vor 2003, gilt für die FaBe Gartenbau.
Der Abschluss EFZ
Gärtner/-in zwischen 2003 und 2025 gilt weiterhin für Gartenbau und
Landwirtschaft.
Beachten Sie, dass die EFZ Ausbildung Gärtner/-in, die vor dem 31. Dezember 2025 begonnen wurde, beim Abschluss im Jahr 2028 (einschließlich Wiederholer, 2029 und 2030) zum Erhalt einer Fachbewilligung ohne Prüfung berechtigt.
Wie der Umtausch im Register gemacht werden muss, finden Sie unten.