Wie tausche ich meine FaBe um? (siehe Kurzanleitung weiter unten)
Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Regelungen in Kraft.
Besonders wichtig: Bis zum 30. Juni 2026 (Verlängerung bis 31. Juli 2026) muss
jede gültige Fachbewilligung FaBe Landwirtschaft und Gartenbau (LG)
beim Bund verbindlich in eine FaBe Landwirtschaft (L) oder / und
Gartenbau (G) umgetauscht werden. Die Kosten müssen für Beide bezahlt
werden und die Weiterbildungen für Beide besucht werden. Jede Person
muss sich beim AGOV registrieren, um die digitale FaBe zu beantragen.
Mehr Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie hier.
Am 19.12.2025 hat der Bund eine neue Liste der anerkannten
Ausbildungsabschlüsse veröffentlicht. Siehe komplette Liste weiter unten.
Nun gilt auch das EFZ Gärtner/-in mit
Abschluss vor 2003 für die FaBe Gartenbau. Der Abschluss EFZ
Gärtner/-in von 2003 bis 2025 gilt weiterhin für Gartenbau und
Landwirtschaft.
Beachten Sie, dass alle EFZ-Ausbildungen im Bereich Landwirtschaft und
Gartenbau, die vor dem 31. Dezember 2025 begonnen haben, bis 2028 zum Erhalt einer PSM-Fachbewilligung ohne Prüfung berechtigen ,
einschließlich Wiederholer, die 2029 und 2030 abschließen.
In den untenstehenden Dokumenten finden Sie kompakte Informationen.
Brauchen Sie
Unterstützung beim Umtausch, melden Sie sich bei der Anlaufstelle
der Identitas.
Mail : fabe-psm@identitas.ch
Telefon : 0848 233 233