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Fachbewilligung Pflanzenschutz

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Fachbewilligung: Gute Neuigkeiten

Fachbewilligung Pflanzenschutz

3. September 2026

Umtausch Fachbewilligung

Wie tausche ich meine FaBe um? (siehe Kurzanleitung weiter unten)

Seit dem 1. Januar 2026 sind neue Regelungen in Kraft. 

Jede gültige Fachbewilligung FaBe (LG) muss beim Bund verbindlich in eine FaBe Landwirtschaft (L) oder / und Gartenbau (G) umgetauscht werden. Beim Umtausch von Beiden, müssen die Kosten für Beide bezahlt und die Weiterbildungen für Beide besucht werden. Jede Person muss sich beim AGOV registrieren, um die digitale FaBe zu beantragen. 

Die offizielle Frist für den Umtausch von bisherigen Abschlüssen und Bewilligungen in eine digitale Fachbewilligung PSM ist abgelaufen. In begründeten Fällen kann jedoch nachträglich ein schriftliches Gesuch für den Umtausch eingereicht werden. Bitte kontaktieren Sie dafür den Support der Geschäftsstelle FaBe PSM bis spätestens 31. März 2027.

Sind Sie zu spät für den offiziellen Umtausch? Senden Sie die Begründung an die Anlaufstelle der Identitas.

Mail :  fabe-psm@identitas.ch

Telefon :  0848 233 233

Jedes EFZ Gärtner/-in kann umgetauscht werden

Das EFZ Gärtner/-in mit Abschluss vor 2003, gilt für die FaBe Gartenbau.

Der Abschluss EFZ Gärtner/-in zwischen 2003 und 2025 gilt weiterhin für Gartenbau und Landwirtschaft. 

Beachten Sie, dass die EFZ Ausbildung Gärtner/-in, die vor dem 31. Dezember 2025 begonnen wurde, beim Abschluss im Jahr 2028 (einschließlich Wiederholer, 2029 und 2030) zum Erhalt einer Fachbewilligung ohne Prüfung berechtigt.

Wie der Umtausch im Register gemacht werden muss, finden Sie unten.

Sorgfaltspflicht

Betriebe, die Pflanzenschutzmittel einsetzen, unterliegen in der Schweiz einer besonderen Sorgfaltspflicht. Jede Produktionsgärtnerei und Gartenbauunternehmung muss mindestens eine fachkundige Person beschäftigen, die über eine Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Gartenbau verfügt. 

Der Fachbewilligungsinhaber hat die Aufgabe im Unternehmen den sachgerechten Umgang mit den Pflanzenschutzmitteln (Lagerung, Personenschutz) sowie den fachgerechten Umgang bei der Anwendung von Chemikalien (richtige Mittelwahl, keine übermässige Beeinträchtigung der Umwelt) sicherzustellen. 

Finden Sie Informationen zur Anleitung von Personen ohne FaBe am Schluss der Seite.

Kursangebote 

JardinSuisse hat die Weiterbildung und Prüfung der Fachbewilligung Pflanzenschutz jahrelang angeboten und durchgeführt. Bitte gedulden Sie sich nun bis die neuen akkreditierten Anbieter (auch JardinSuisse Bildungszentren) die neuen Angebote der Vorbereitungskurse ausschreiben.

Ab Herbst werden die Kurse hier laufend hochgeladen. (Thema Umwelt und Ökologie)

Die Anmeldungen zur Prüfung und zu den Weiterbildungen müssen über das FaBe-PSM-Register erfolgen. 

Das Lehrmittel und den Anhang finden Sie unter Referenzdokumente auf der Webseite des Bundes. Das Lehrmittel kann an der Prüfung in gedruckter Form verwendet werden.

Weitere Informationen 

In der Webseite des Bundes finden Sie am Schluss jeder Seite weitere Fragen und Antworten

  • Ich habe meinen FaBe Ausweis verloren. Was muss ich tun?

    Ich bestelle den Papierausweis nach, damit ich diesen beim Bund umtauschen kann. (Kosten CHF 50.- exkl. MwSt). 

    Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen.

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Heimatort
  • Damalige und aktuelle Adresse
  • Aktuelle Telefonnummer
  • Wo wurde die FaBe gemacht?
  • Wann wurde die FaBe gemacht?

Mit diesen Angaben melden Sie sich bitte bei: Daniela Aeschlimann


  • Ich habe mein EFZ verloren. Was muss ich tun?

Melden Sie sich beim Berufsbildungsamt des Kantons in dem Sie das Fähigkeitszeugnis Gärtner/in abgeschlossen haben. 


  • Gilt meine Fachbewilligung für den Umtausch?

    Alle Schweizer Fachbewilligungen seit 1993 in Papierform, die zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in speziellen Bereichen und in der Waldwirtschaft berechtigen, können gegen die digitale Fachbewilligung umgetauscht werden.


    Der Papierausweis und folgende
     Ausbildungsabschlüsse werden mit Begründung, bis zum 31.3.2027, zum Umtausch als FaBe anerkannt. 

Vorgehen beim Umtausch

Ich fülle das Formular im FaBe-PSM-Register aus und lade die verlangten Nachweise hoch (alte FaBe oder anerkannter Ausbildungsabschluss z.B. EFZ Gärtner/-in).


  • Wann, wie und wo kann ich ab 2026 eine Fachbewilligung erlangen?

    Institutionen welche die Weiterbildung und die Prüfung Fachbewilligung Pflanzenschutz anbieten wollen, stellen  beim Bund und der Fachprüfungskommission ein Anerkennungsgesuch. Die anerkannten Anbieter sind hier publiziert.


  • Wie halte ich die neue Weiterbildungspflicht zur Verlängerung meiner digitalen FaBe ein?

    Für die Verlängerung der FaBe Landwirtschaft (L) und FaBe Gartenbau (G) sind je nach ausgewählter Weiterbildung 8 (L) und 6 (G) Stunden erforderlich. Bestimmte Weiterbildungen gelten für beide Bereiche und müssen nur einmal absolviert werden. Weitere Details finden Sie hier.


  • Wie lange kann ich noch Pflanzenschutzmittel (PSM) ohne Fachbewilligung kaufen?

    Bis Ende Jahr 2026 
    Achtung: Einige Hersteller verlangen bereits jetzt für spezielle Chemikalien eine Fachbewilligung.


  • Wie gehe ich beim Kauf von PSM nach dem 1. Januar 2027 vor?

Anleitung von Personen ohne FaBe

Mehr dazu hier oder nutzen sie das Formular unten zur Anleitung

  • Was muss ich als Verkaufsstelle von Pflanzenschutzmitteln wissen?

Bestimmte Inhalte und Dokumente sind ausschliesslich für Mitglieder von JardinSuisse zugänglich.