Pflanzenschutz im Endverkauf unter Berücksichtigung der neuen Gesetze und Richtlinien
Seit 1.1. 2023 gelten strengere Anforderungen bei der Zulassung von PSM für nicht berufliche Verwendung (nbV). Seit dem 1.10.2024 ist bekannt, welche Produkte für die nbV wegfallen. Es sind mehr als 200 verschiedenen Produkte. Darunter so bekannte wie: Aerofleur, Windweg, Volpan, Belrose, Cupromaag u.v.m. Der Abverkauf bleibt bis zum 31.10.2025 erlaubt.
Während unserer Infoveranstalltung wird Ihnen die aktuelle Gesetzeslage vorgestellt. Daraus ergeben sich massive Veränderungen für den Pflanzenschutz im Privatgarten und im Verkauf. Wie sollen sich Fachbetriebe bei dieser neuen Ausgangslage verhalten? Wie lassen sich Krankheiten und Schädlinge im Garten noch so eindämmen, dass unseren Kundinnen und Kunden nicht die Lust am Gärtnern verlieren?
Führende Experten stellen Ihnen mögliche Antworten und Lösungsansätze vor.