Agenda

Genossenschaft Krankengeld­versicherung KGV

Allgemeines

Die Krankengeldversicherung ist eine rechtlich selbständige Genossenschaft, welche 1948 gegründet wurde. Ziel der Genossenschaft ist es, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle zu versichern. In der Krankengeldversicherung sind ca. 500 Unternehmen der Gartenbaubranche angeschlossen.

Leistungsumfang

Die Leistungen der Krankengeldversicherung entsprechen 80% des versicherten Lohnes (inklusive des 13. Monatslohnes) während längstens 720 Tagen innerhalb von 900 aufeinanderfolgenden Tagen. Die Bestimmungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen entsprechen Art. 55 des Gesamtarbeitsvertrages für die Grüne Branche. Erkrankungen, welche vor dem Eintritt in die Versicherung bestanden haben sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern werden für eine zeitlich beschränkte Leistungsdauer vergütet. Wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen Rückenschäden auf gärtnerische Verrichtungen beschränkt ist, besteht die Leistungsdauer während höchstens 360 Tagen. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Versicherungsreglements.

Ihre Vorteile

• Tiefe Verwaltungskosten

Dank den schlanken und effizienten Strukturen können die Verwaltungskosten tief gehalten werden.

• Guter Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz wurde speziell auf die Gartenbaubranche angepasst. Die Abwicklung im Schadenfall ist kompetent und effizient.

• Prämienberechnung aufgrund des Schadenverlaufes im eigenen Betrieb

Für die Prämienberechnung wird das Bonus-/Malus System angewandt. Für die Berechnung der Prämien wird nur der Schadenverlauf des eigenen Betriebes und nicht der ganzen Branche berücksichtigt.

• Persönliche Beratung und Betreuung

Sie werden persönlich durch unser kleines Team betreut und beraten. Wir kennen die Branche!

• Prämienrückvergütung bei gutem Schadenverlauf der Branche

Bei einem guten Abschluss der Jahresrechnung erhält jeder Vertragspartner eine Prämienrückvergütung auf seine Jahresprämie.

Prämien / Bonus-Malus-System

Die Prämiensätze betragen vom AHV-pflichtigen Lohn (ohne Sonderzahlungen) bei Abschluss der Versicherung (Stand 01.01.2024):


Wartefrist Grundprämie

2 Tage: 3.625 %

14 Tage: 2.188 %

30 Tage: 1.875 %

60 Tage: 1.450 %


Durch das Bonus-Malus-System kann ein Unternehmen den Prämiensatz bis auf 50 % reduzieren, sofern der Schadenverlauf gering ist.

Bonus: Wenn die Versicherungsleistungen während drei Jahre weniger als 50 % der bezahlten Prämien betragen, sinkt der Prämiensatz um eine Prämienstufe für das folgende Jahr. Jedes Jahr wird der Schadenverlauf nach diesem Grundsatz geprüft und die Prämienstufe entsprechend angepasst.

Malus: Wenn die Versicherungsleistungen während drei Jahre mehr als 100 % der bezahlten Prämie betragen, erhöht sich der Prämiensatz um drei Prämienstufen für das folgende Jahr. Jedes Jahr wird der Schadenverlauf nach diesem Grundsatz geprüft und die Prämienstufe entsprechend angepasst.

Die Hälfte der Grundprämie der 2-tägigen Wartefrist kann den Mitarbeitern auf den Lohn belastet werden.


Aufnahme in die Krankengeld­versicherung

Als Mitglied des Verbandes JardinSuisse und des Schweizerischen Floristenverbandes können Sie jederzeit in die Krankengeldversicherung eintreten.

Versicherungsvarianten

  • Einzelunternehmen / Inhaber*  

Einzelversicherung

  • Mitarbeiter

Kollektivversicherung

  • Juristische Personen

Kollektivversicherung


*sofern das 55. Altersjahr nicht erreicht ist

Bestimmte Inhalte und Dokumente sind ausschliesslich für Mitglieder von JardinSuisse zugänglich.