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Pflanzen im Nachbarrecht

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Grafik Änderungen EG ZGB ZH

Änderungen Grenzabstände im Kanton Zürich per 01.12.2024

16. Dezember 2024

Der Kanton Zürich hat neue Masse für die Grenzabstände von Pflanzen definiert: Seit dem 01. Dezember 2024 gelten teilweise deutlich kleinere Grenzabstände zwischen zwei Privatgrundstücken.

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Die 5. überarbeitete Auflage der Broschüre Pflanzen im Nachbarrecht ist im März 2022 erschienen. 

Seit der letzten Ausgabe hat sich das Nachbarrecht weiterentwickelt. Einerseits haben verschiedene Kantone ihre entsprechende Gesetzgebung revidiert, andererseits sind neue Gerichtsurteile zu beachten. In dieser Auflage wurden neue Informationen ergänzt und die Broschüre von A bis Z überarbeitet. 

Die Broschüre wurde in enger Zusammenarbeit mit Andreas Wasserfallen erarbeitet.

Andreas Wasserfallen
lic. iur., dipl. Ing.-Agr. ETH, Rechtsanwalt
Brünnenstrasse 123
3018 Bern
www.kbw-recht.ch
andreas@wasserfallen.ch

Bestellen Sie die neue Broschüre Pflanzen im Nachbarrecht direkt in unserem Webshop oder per E-Mail an info@jardinsuisse.ch


Im Rahmen der Revision des Planungs- und Baugesetztes (PBG) hat der Kanton Zürich das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) angepasst. Darin werden unter anderem die Grenzabstände für Pflanzen geregelt. Die Änderungen wurden per 01. Dezember 2024 in Kraft gesetzt.

 Derzeit ist bei JardinSuisse ein Merkblatt bezüglich der Änderungen in Arbeit – es wird zu Beginn des neuen Jahres an dieser Stelle publiziert. Bis dahin finden Sie erste Informationen auf der Webseite des Kantons Zürich: Umsetzungshilfe «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung» | Kanton Zürich

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