Die Qualitätsbestimmungen definieren die Qualität von Ziergehölzen, Rosen, Obstgehölzen, Beeren, Reben, Forstgehölzen, Wildgehölzen und Stauden . Sie beschreiben drei Teilaspekte, welche zusammen die Pflanzenqualität definieren:
- Allgemeine oder obligatorische Qualitätsanforderungen
- Handelsübliche Grössen bzw. Sortierungs- und Bündelungsvorschriften
- Bestimmungen über das Messen von Baumschulpflanzen
Die Qualitätsbestimmungen sind Bestandteil der AGB für den Verkauf von
Pflanzen durch Baumschulen und des Reglements des Labels SUISSE
GARANTIE. Sie sind auch von den einschlägigen SIA-Normen anerkannt und
gelten damit als Standard für die Pflanzenqualität in der Schweiz.
Die «Schweizer Qualitätsbestimmungen für Baumschulpflanzen und Stauden» vom 1. März 2018 ersetzen die bisherigen «Qualitätsbestimmungen für Baumschulpflanzen» und «Qualitätsbestimmungen für Forstpflanzen».