Agenda

Beratungen Arbeitsrecht

JardinSuisse hat 1943 zum ersten Mal einen Gesamtarbeitsvertrag unterschrieben. Diese Vereinbarung kam mit den Vorgängerorganisationen des heutigen Sozialpartners Grüne Berufe Schweiz (GBS) zustande.


Zur Unterstützung der Auslegung des Gesamtarbeitsvertrages bietet JardinSuisse seinen Mitgliedern arbeitsrechtliche Auskünfte und Beratung an. Komplexe Fälle werden an einen Anwalt weitergeleitet und je nach Umfang der Aufwand in Rechnung gestellt.

Auskünfte erhalten Sie unter 044 388 53 00 oder info@jardinsuisse.ch.


Bestimmte Inhalte und Dokumente sind ausschliesslich für Mitglieder von JardinSuisse zugänglich.