1 Wie
lange dauert es, bis ein Gutachter bei mir ist?
Wenn Sie die Auftragsbestätigung aus dem Sekretariat
erhalten haben, findet die Besichtigung vor Ort normalerweise innerhalb von 10
Werktagen statt. Dieser unverbindliche Richtwert wird von diversen Faktoren
beeinflusst: Auftragslage / Kapazität / Thematik / Witterung / Terminfindung
2 Kann
ich den Gutachter auswählen?
Die Zuteilung erfolgt durch das Sekretariat und wird dem
Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung bekannt gegeben. Erst dann hat der
Auftraggeber die Möglichkeit, den Gutachter mit Begründung abzulehnen und beim
Sekretariat einen Neuzuteilung zu verlangen.
3 Was
kostet ein Gutachten?
Der Auftraggeber legt den Umfang der Dienstleistung
gemeinsam mit dem Gutachter fest und die effektiven Kosten sind vom Aufwand
abhängig. Sie werden zum geltenden Tarif abgerechnet.
4 Was
ist der Unterschied zwischen einem Augenschein und einem Gutachten?
Der Augenschein ist die Besichtigung vor Ort, welche in
jedem Fall stattfindet. Wird dabei entschieden, dass kein vertieftes Gutachten
erarbeitet wird, erstellt der Gutachter ein Augenscheinprotokoll. Darin kann
beispielsweise festgehalten werden, ob Abweichungen vom Stand der Technik
(Normen, Regeln der Baukunde) bestehen oder nicht. Wichtig: Diese Protokolle
sind keine «Light-Gutachten».
In einem
Gutachten werden die Feststellungen detailliert festgehalten und Punkt für
Punkt mit dem Stand der Technik verglichen. Dabei werden nicht nur die
Abweichungen aufgezeigt, sondern diese auch nach deren Schwere eingeordnet. Auf
Wunsch können vom Gutachter Sanierungsmassnahmen (mit oder ohne
Kostenschätzung) erstellt und Vorschläge für das weitere Vorgehen genannt
werden.
5 Wieso
muss ich Angaben zu den involvierten Parteien machen?
Die zertifizierten Gutachter von JardinSuisse arbeiten im
Nebenamt. Sie sind Gärtnermeister, Gartenbautechniker, Landschaftsarchitekten –
meist mit eigenen Unternehmen und entsprechenden Kontakten. Deshalb ist es
wichtig, dass wir wissen, wer die Parteien sind; nur so können wir
sicherstellen, dass der Fall durch einen unbefangenen Gutachter bearbeitet
wird.
Gut zu wissen: Ohne Zustimmung des Auftraggebers werden die
involvierten Parteien nicht kontaktiert.
6 Wieso
sind die Gutachter von JardinSuisse unbefangen / neutral?
Bei der Zuteilung zeigen die Gutachter eine mögliche
Befangenheit unverzüglich an. Dazu sind sie verpflichtet, andernfalls kann ihnen
die Zulassung entzogen werden. Weiter dürfen die Gutachter aus der
gutachterlichen Tätigkeit keine Aufträge für ihre eigenen Unternehmen
generieren – auch dies hätte den Ausschluss aus der Organisation zur Folge.
7 Muss
ich als Auftraggeber die Kosten für den Gutachter selbst bezahlen?
Die Verrechnung erfolgt grundsätzlich an den Auftraggeber.
Je nach Fall und Versicherungsdeckung beteiligt sind die (Rechtsschutz-)Versicherung
an den Kosten. Hier lohnt es sich, vor der Auftragsvergabe mit der Versicherung
Kontakt aufzunehmen.
8 Kann
der Gutachter alle meine Fragen beantworten?
Das wäre schön. 😉
Unsere Gutachter
sind ausgebildete Spezialisten im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus und
in diesen Themengebieten «zuhause».
Vertiefte Fragen zu
fachlichen Spezialgebieten (z.B. Statik, Geologie, spezifischen
Materialeigenschaften, u.ä.) müssen möglicherweise durch den Beizug von
Spezialisten beantwortet werden. In diesem Fall werden diese durch den
Gutachter von JardinSuisse organisiert und die Ergebnisse im gutachterlichen
Bericht integriert. Die Kosten für die externen Spezialisten werden ohne
Zuschläge an den Auftraggeber weiterverrechnet oder direkt in Rechnung
gestellt.
Leider dürfen
unsere Fachgutachter keine juristischen Fragen beantworten (z.B. «Wer muss den
Schaden bezahlen? / Wer trägt die Schuld?»). Hierfür ist Ihre
Rechtsschutzversicherung, respektive Ihre juristische Vertretung zuständig.
9 Kann
ein Parteigutachten vor Gericht verwendet werden?
Grundsätzlich: Ja.
Das Parteigutachten
ist oftmals die Basis für das Erstellen der Klageschrift. Wie alle anderen
Beweise auch, unterliegt es als Parteibehauptung der richterlichen freien
Beweiswürdigung. Die Gegenpartei kann das Parteigutachten mit Gegenargumenten
oder anderen Beweismitteln (z.B. ein eigenes Parteigutachten) in Frage stellen.
Daraufhin können beide Parteien im Prozess beantragen, ein gerichtliches
Gutachten erstellen zu lassen. Auf dieses wird das Gericht in der Regel
bezüglich der Feststellung des Sachverhaltes abstellen. Die Frage der Haftung
oder Gewährleistung wird nicht vom Gutachter beantwortet, sondern immer nur vom
Gericht.
10 Mein
Gärtner ist ein Verbandsmitglied von JardinSuisse und hat die Arbeiten in
meinem Garten schlecht ausgeführt. Wie kann mir der Verband helfen?
Die Mitgliedschaft bei JardinSuisse kann nicht mit einem
kontrollierten Qualitätslabel gleichgestellt werden und ist kein Freipass für
nicht-fachgerechte Arbeit. Aus diesem Grund hat der Verband gegenüber seinen
Mitgliedern keinerlei Weisungsbefugnisse in Bezug auf die Ausführung von
Arbeiten. Mehr Informationen zu den Aufgaben des Verbandes finden Sie unter www.jardinsuisse.ch
11 Kann
ein Gutachten auch dem Gärtner nützen?
Ja, auf jeden Fall. Hierzu zwei Beispiele:
Beispiel 1 Wenn bei der Ausführung von Arbeiten etwas
schief gegangen ist, können die Erkenntnisse aus dem Gutachten dabei helfen
eine Lösung zu finden und künftige Fehler zu vermeiden.
Beispiel 2 Wenn der Unternehmer eine Baustelle von
einem anderen Unternehmen übernimmt – quasi eine Baustelle «erbt». Hier kann
der Gutachter die bisher geleistete Arbeit objektiv und neutral dokumentieren.
So lassen sich künftige Fragen bezüglich der Gewährleistungspflicht oder
Unsicherheiten über die Qualität der bisher geleisteten Arbeiten klären.