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Neuer Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche per 1. Januar 2025

12. November 2024


Sozialpartnerschaft in der Grünen Branche

Sozialpartnerschaft in der Grünen Branche

Gemeinsam für eine starke Grüne Branche

Seit 1943 gibt es in der Grünen Branche einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der von den Vorgängerorganisationen von JardinSuisse und der Arbeitnehmerorganisation Grüne Berufe Schweiz (GBS) ausgehandelt wurde. Über die Jahre hinweg entwickelten die Sozialpartner den GAV mit der Branche zu einem modernen Vertragswerk weiter.


Der GAV berücksichtigt die Besonderheiten der Grünen Branche und verfolgt tragfähige und faire Lösungen für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Ziel ist es, die Arbeitsplätze langfristig zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

In einigen Regionen gelten Gesamtarbeitsverträge mit Allgemeinverbindlichkeit und bieten so einen stabilen Rahmen für die gesamte Branche.


Medienmitteilung JardinSuisse GBS Lohnrunde GAV 2025

Gesamtarbeits­verträge in der Schweiz

In der Schweiz gibt es verschiedene Gesamtarbeitsverträge. Mit diesen Verträgen ist die gesamte Schweiz abgedeckt. 

Kantone Baselstadt und Baselland

Sozialpartner sind Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse beider Basel.
Gesamtarbeitsvertrag BS/BL

Kantone Fribourg, Neuchâtel, Jura und Region Berner Jura

Garten- und Landschaftsbau
GAV Kantone Fribourg, Neuenburg, Jura, Berner Jura
Dieser Vertrag erstreckt sich auch auf Betriebe wie Gartencenter, Baumschulen, Schnittblumenproduzenten oder Zierpflanzengärtnereien, wenn diese ausserhalb Ihres Betriebes Arbeiten im Garten- und Landschaftsbaubereich ausführen.
Sozialpartner: GBS Grüne Berufe Schweiz, Syna, UNIA, JardinSuisse Fribourg und JardinSuisse BEJUNE. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.


Baumschulen / Staudengärtnereien GAV für die Grüne Branche 2025 - 2026
Gärtnerischer Detailhandel GAV für die Grüne Branche 2025 - 2026
Produktion Zierpflanzen GAV für die Grüne Branche 2025 -2026
Sozialpartner: GBS Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse

Kanton Genf

Baumschulen / Staudengärtnereien  GAV / Mindestlöhne
Garten- und Landschaftsbau GAV / Mindestlöhne
Sozialpartner: SIT, Syna, Unia und JardinSuisse Genf. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.

Gärtnerischer Detailhandel  GAV für die Grüne Branche 2025 - 2026
Produktion Zierpflanzen GAV für die Grüne Branche 2025 - 2026
Sozialpartner: GBS Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse

Kanton Tessin

Sozialpartner sind OCST (Organizzazione Cristiano Sociale Ticinese) und JardinSuisse Ticino. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.
Gesamtarbeitsvertrag / Mindestlöhne


Kautionsabwicklung Gärtnergewerbe des Kantons Tessin: 
Kautionsstelle

Kanton Waadt

Garten- und Landschaftsbau GAV Kanton VD / Löhne Kanton VD
Sozialpartner: Unia und JardinSuisse Vaud. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.

Produktion Zierpflanzen 
Normalarbeitsvertrag Kanton VD / Löhne Kanton VD

Baumschulen / Staudengärtnereien GAV für die Grüne Branche 2025 -2026
Gärtnerischer Detailhandel GAV für die Grüne Branche 2025  - 2026
Sozialpartner: GBS Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse

Kanton Wallis (Französisch sprechender Teil) 

Garten- und Landschaftsbau 
GAV und Löhne Kanton VS
Sozialpartner sind SCIV (Les Syndicats Chretiens Interprofessionnels du Valais) und JardinSuisse Valais. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.

Baumschulen / Staudengärtnereien GAV für die Grüne Branche 2025 - 2026
Gärtnerischer Detailhandel GAV für die Grüne Branche 2025 - 2026
Produktion Zierpflanzen GAV für die Grüne Branche 2025 - 2026
Sozialpartner: GBS Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse

Übrige Kantone der Schweiz 

Der «Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche» regelt die Arbeitsbedingungen aller Betriebe der Deutschschweiz und der Romandie, die beim Arbeitgeberverband JardinSuisse angeschlossen sind. Damit sind rund 70% der Mitarbeitenden in diesen Regionen diesem GAV unterstellt. 

Paritätische Kommission

Die paritätische Kommission der Sozialpartner des Gesamtarbeitsvertrages für die Grüne Branche (GAV) setzt sich aus Vertretungen von je drei Arbeitgebenden von JardinSuisse und drei Arbeitnehmenden von Grüne Berufe Schweiz zusammen.

Die paritätische Kommission hat den Auftrag, sämtliche nötigen Massnahmen für den Vollzug des GAVs zu treffen. Besteht der Verdacht oder liegt eine Meldung bezüglich des nicht Einhaltens des GAVs vor, hat die paritätische Kommission das Recht, Kontrollen durchzuführen.

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Unabhängige Anlaufstelle für Arbeitnehmende

Die paritätische Kommission setzt eine unabhängige Anlaufstelle für Arbeitnehmende von JardinSuisse Mitgliedern, die dem GAV für die Grüne Branche unterstellt sind, ein.

Sie erteilt unentgeltlich mündliche und schriftliche Auskünfte zum Gesamtarbeitsvertrag, dem Arbeitsrecht und anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis.

Die Anlaufstelle wird von der HR Andrist GmbH betrieben. Sie freut sich, den Arbeitnehmenden von JardinSuisse Mitgliedern bei arbeitsrechtlichen Fragen als juristische Beratungsstelle zur Seite stehen zu dürfen. Sie erreichen Estelle Schmutz-Giger oder Jessica Steuber von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 061 723 00 37 oder per Mail rechtsdienst@hr-andrist.ch

HR Andrist Anlaufstelle

Bestimmte Inhalte und Dokumente sind ausschliesslich für Mitglieder von JardinSuisse zugänglich.