Neuer Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche per 1. Januar 2025
12. November 2024
Sozialpartnerschaft in der Grünen Branche
Gemeinsam
für eine starke Grüne Branche
Seit 1943 gibt es in der Grünen Branche einen
Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der von den Vorgängerorganisationen von
JardinSuisse und der Arbeitnehmerorganisation Grüne Berufe Schweiz (GBS)
ausgehandelt wurde. Über die Jahre hinweg entwickelten die Sozialpartner den GAV
mit der Branche zu einem modernen Vertragswerk weiter.
Der GAV berücksichtigt die Besonderheiten der Grünen Branche
und verfolgt tragfähige und faire Lösungen für Arbeitnehmende und Arbeitgeber.
Ziel ist es, die Arbeitsplätze langfristig zu sichern und die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
In einigen Regionen gelten Gesamtarbeitsverträge mit
Allgemeinverbindlichkeit und bieten so einen stabilen Rahmen für die gesamte
Branche.
Medienmitteilung JardinSuisse GBS Lohnrunde GAV 2025
Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz
In der Schweiz gibt es verschiedene Gesamtarbeitsverträge. Mit diesen Verträgen ist die gesamte Schweiz abgedeckt.
Kantone Baselstadt und Baselland
Sozialpartner sind Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse beider Basel.
Gesamtarbeitsvertrag BS/BL
Kantone Fribourg, Neuchâtel, Jura und Region Berner Jura
Garten- und Landschaftsbau
GAV Kantone Fribourg, Neuenburg, Jura, Berner Jura
Dieser Vertrag erstreckt sich auch auf Betriebe wie
Gartencenter, Baumschulen, Schnittblumenproduzenten oder Zierpflanzengärtnereien, wenn diese ausserhalb Ihres Betriebes Arbeiten im
Garten- und Landschaftsbaubereich ausführen.
Sozialpartner: GBS Grüne Berufe Schweiz, Syna, UNIA, JardinSuisse Fribourg und JardinSuisse BEJUNE. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.
Baumschulen / Staudengärtnereien GAV für die Grüne Branche 2025 - 2026
Gärtnerischer Detailhandel GAV für die Grüne Branche 2025 - 2026
Produktion Zierpflanzen GAV für die Grüne Branche 2025 -2026
Sozialpartner: GBS Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse
Kanton Genf
Baumschulen / Staudengärtnereien GAV / Mindestlöhne
Garten- und Landschaftsbau GAV / Mindestlöhne
Sozialpartner: SIT, Syna, Unia und JardinSuisse Genf. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.
Gärtnerischer Detailhandel GAV für die Grüne Branche 2025 - 2026
Produktion Zierpflanzen GAV für die Grüne Branche 2025 - 2026
Sozialpartner: GBS Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse
Kanton Tessin
Sozialpartner sind OCST (Organizzazione Cristiano Sociale Ticinese) und JardinSuisse Ticino. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.
Gesamtarbeitsvertrag / Mindestlöhne
Kautionsabwicklung Gärtnergewerbe des Kantons Tessin:
Kautionsstelle
Kanton Waadt
Garten- und Landschaftsbau GAV Kanton VD / Löhne Kanton VD
Sozialpartner: Unia und JardinSuisse Vaud. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.
Produktion Zierpflanzen Normalarbeitsvertrag Kanton VD / Löhne Kanton VD
Baumschulen / Staudengärtnereien GAV für die Grüne Branche 2025 -2026
Gärtnerischer Detailhandel GAV für die Grüne Branche 2025 - 2026
Sozialpartner: GBS Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse
Kanton Wallis (Französisch sprechender Teil)
Garten- und Landschaftsbau
GAV und Löhne Kanton VS
Sozialpartner sind SCIV (Les Syndicats Chretiens Interprofessionnels du Valais) und JardinSuisse Valais. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.
Baumschulen / Staudengärtnereien GAV für die Grüne Branche 2025 - 2026
Gärtnerischer Detailhandel GAV für die Grüne Branche 2025 - 2026
Produktion Zierpflanzen GAV für die Grüne Branche 2025 - 2026
Sozialpartner: GBS Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse
Übrige Kantone der Schweiz
Der «Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche» regelt die Arbeitsbedingungen aller Betriebe der Deutschschweiz und der Romandie, die beim Arbeitgeberverband JardinSuisse angeschlossen sind. Damit sind rund 70% der Mitarbeitenden in diesen Regionen diesem GAV unterstellt.
Paritätische Kommission
Die paritätische Kommission der Sozialpartner des
Gesamtarbeitsvertrages für die Grüne Branche (GAV) setzt sich aus
Vertretungen von je drei Arbeitgebenden von JardinSuisse und drei
Arbeitnehmenden von Grüne Berufe Schweiz zusammen.
Die paritätische Kommission hat den Auftrag, sämtliche nötigen
Massnahmen für den Vollzug des GAVs zu treffen. Besteht der Verdacht
oder liegt eine Meldung bezüglich des nicht Einhaltens des GAVs vor, hat
die paritätische Kommission das Recht, Kontrollen durchzuführen.
Homepage
Unabhängige Anlaufstelle für Arbeitnehmende
Die paritätische Kommission setzt eine unabhängige
Anlaufstelle für Arbeitnehmende von
JardinSuisse Mitgliedern, die dem GAV
für die Grüne Branche unterstellt sind, ein.
Sie erteilt unentgeltlich mündliche und schriftliche
Auskünfte zum Gesamtarbeitsvertrag, dem Arbeitsrecht und anderen Fragen im
Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis.
Die Anlaufstelle wird von der HR Andrist GmbH betrieben. Sie
freut sich, den Arbeitnehmenden von JardinSuisse Mitgliedern bei
arbeitsrechtlichen Fragen als
juristische Beratungsstelle zur Seite stehen zu dürfen. Sie erreichen Estelle Schmutz-Giger oder Jessica Steuber von Montag bis
Freitag unter der Telefonnummer 061 723
00 37 oder per Mail rechtsdienst@hr-andrist.ch