Bis Ende 2018 mussten die Kantone entlang von Gewässern Gebiete festlegen, die dem Gewässer- und Hochwasserschutz dienen. Nachdem 2013 bereits das Merkblatt zum «dicht überbauten Gebiet» verabschiedet werden konnte, haben die Bundesämter für Umwelt (BAFU), Landwirtschaft (BLW) und Raumentwicklung (ARE), die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) nun das Merkblatt «Gewässerraum und Landwirtschaft» erarbeitet.
Lehrgänge Gewässerwart:
Bildungszentrum JardinSuisse Pfäffikon ZH
Problematik «Abwasser
in Gewässern»
Nassreinigung von Maschinen und Fahrzeugen verursacht
Abwasser, das Böden, Grundwasser und offene Gewässer verschmutzen kann. Zement
weist eine pH-verändernde Wirkung auf, kann Gewässer trüben und gar die Kiemen
von Fischen und anderen Wassertieren verätzen. Mineralöle und Treibstoffe
machen bereits in geringen Mengen mehrere Kubikmeter Wasser ungeniessbar, was
bei Konsum gesundheitsschädigende Auswirkungen zur Folge haben kann.
Gemäss Gewässerschutzgesetz des Bundes Art. 6 Abs. 1 ist es
untersagt, «...Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder
unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.» Belastete Abwässer müssen folglich unter allen Umständen kanalisiert und – je
nach Belastung – zuerst vorbehandelt werden. Bei gesetzeswidrigem oder fahrlässigem
Verhalten können Umweltschäden entstehen, die rechtliche Konsequenzen nach sich
ziehen können.
Studie «Pestizide in
Schweizer Flüssen»
Das Wasserforschungsinstitut Eawag hat im Auftrag des Bundes
die bisher umfassendste Studie zu Pestiziden in Schweizer Gewässern
durchgeführt. Das Ergebnis: Alle untersuchten Flüsse enthalten einen
regelrechten Pestizidcocktail. 31 Substanzen überschreiten dabei den
gesetzlichen Grenzwert. Von rund 300 zugelassenen und analytisch
nachweisbaren Wirkstoffen wurden 104 in den Flüssen gefunden, davon waren 82
reine Pflanzenschutzmittel. Problematisch sind dabei vor allem zwei Aspekte: Selbst
wenn die Konzentration jedes einzelnen Stoffes das ökotoxikologische
Qualitätskriterium nicht überschreitet, ist eine Beeinträchtigung von
Organismen im Wasser durch diese Pestizidmischungen zu befürchten. Ausserdem
lagen die nachgewiesenen Konzentrationen pro Stoff mehrfach über dem pauschalen
Anforderungswert der Gewässerschutzordnung von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Vereinzelt
überschritten die Mengen sogar 1 Mikrogramm pro Liter.