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JardinSuisse Pflanzenschutztagung, 21. August 2025

JardinSuisse Pflanzenschutztagung, 21. August 2025

3. Juli 2025

Pflanzenschutztagung 21. August 2025, Wädenswil ZH

In Zeiten knapper Ressourcen und wachsendem Klimastress lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedürfnisse von Pflanzen. Die Tagung vermittelt Wissen zu Sortenwahl, Bodenpflege und neuen Technologien im ökologischen Pflanzenschutz. Mit Referaten, praktischen Einblicken und den bewährten Pflanzenschutzparcours.

Ein detailliertes Tagungsprogramm finden Sie hier: Programm

Hier geht's zur Anmeldung.

Pflanzenschutzmittel

Gesetzliche Grundlagen

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist in der Schweiz zuständig für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Alle aktuell zugelassenen Produkte finden Sie in der offiziellen Liste des BLV, die halbjährlich aktualisiert wird.

Die rechtliche Grundlage für die Zulassung und Anwendung bildet die Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV). Sie legt fest, welche Mittel zugelassen werden dürfen und unter welchen Bedingungen ihr Einsatz zulässig ist. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist für alle Anwender verpflichtend und dient dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.

Neuerungen per 1. Juli 2022:
Eine Übersicht zu den aktuellen Änderungen finden Sie hier.

In besonderen Situationen, z. B. bei neu auftretenden Schädlingen, Krankheiten oder Produktengpässen, können vom Bund auch zeitlich befristete Notfallzulassungen ausgesprochen werden. Diese erlauben den befristeten Einsatz von Mitteln, die sonst (noch) nicht regulär zugelassen sind.
Alle aktuellen Fälle finden Sie unter: Notfallzulassungen Pflanzenschutzmittel (BLW)

Pflanzenschutz Fachbewilligung

Betriebe, die chemische Pflanzenschutzmittel einsetzen möchten, unterliegen in der Schweiz einer besonderen Sorgfaltspflicht. Jede Produktionsgärtnerei und Gartenbauunternehmung muss mindestens eine fachkundige Person beschäftigen, die über eine offizielle Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau verfügt.


Übergangsregelung bis Ende 2025

Die aktuellen Anforderungen und Gültigkeiten bis Ende 2025. 
Mehr Informationen zur Fachbewilligung bis Ende 2025 finden Sie hier.

Ab 2026: Registrierungspflicht
Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Regelungen in Kraft. Besonders wichtig:
Zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 muss jede gültige Fachbewilligung beim Bund verbindlich registriert werden.
Mehr Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie hier.

Massnahmen

Ein wirksamer und nachhaltiger Pflanzenschutz beginnt vorbeugend mit der richtigen Pflanzenwahl, angepasster Pflege und gezielten Methoden gegen Schädlinge, Krankheiten und Beikräuter. Dabei stehen biologische, mechanische und wenn nötig chemische Mittel zur Verfügung.


Vorbeugende Methoden

Um Pflanzen von Anfang an gesund zu halten und einen Befall durch Schädlinge oder Krankheiten zu vermeiden, empfiehlt sich:

  • Standortgerechte Pflanzenwahl: Berücksichtigung von Herkunft, Verhalten und Wurzelsystem (z. B. Pfahlwurzler, Faserwurzeln, Rhizome)

  • Erhalt des Mutterbodens: Landerde schützt Pflanzen in heissen Sommern vor Trockenstress

  • Optimale Versorgung: Ausgewogene Nährstoff- und Wasserversorgung stärkt die Pflanzengesundheit


Chemische Pflanzenschutzmittel

Der Einsatz chemischer Mittel ist nur gezielt und gemäss Zulassung erlaubt, stets unter Beachtung von Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekten.



Beikrautregulierung (Unkrautbekämpfung)

Unkräuter lassen sich in vielen Fällen ohne Chemie kontrollieren, mit mechanischen, thermischen oder alternativen Verfahren.

Die Broschüre "Herbizid- und Biozidverbot auf Wegen und Plätzen" erklärt die gesetzlichen Grundlagen, zeigt die ökologischen Risiken des Einsatzes auf befestigten Flächen auf und stellt praxisnahe Alternativen zur chemischen Unkrautbekämpfung vor.

Die gedruckte Version ist in unserem Webshop oder per E-Mail / Telefon (+41 44 388 53 00) bestellbar.

Bestimmte Inhalte und Dokumente sind ausschliesslich für Mitglieder von JardinSuisse zugänglich.