Die zuständigen Behörden haben an einer Medienkonferenz Details zum
Befall, zur Biologie des Käfers und zur Bekämpfungsstrategie bekannt gegeben. Den Link zur Medienkonferenz finden Sie hier.
Um den Fundort einer
Fussballanlage, wurde im 2 km Radius um den Befallsherd eine sogenannte
Befallszone definiert und zusätzlich in einem Radius von 5 km eine sogenannte
Pufferzone eingerichtet, in denen strenge Massnahmen für eine Tilgung der Käfer
gelten.
Folgende Gemeinden oder
Teile davon sind betroffen:
Bachenbülach, Bassersdorf,
Brüttisellen, Brütten, Bülach, Dietlikon, Dübendorf, Embrach, Glattbrugg, Höri,
Kloten, Lindau, Lufingen, Niederglatt, Niederhasli, Nürensdorf, Oberembrach,
Oberglatt, Oberhasli, Opfikon, Regensdorf, Rorbas, Rümlang, Wallisellen,
Winkel, Zürich
In der Befallszone:
Bewässerungsverbot für
Rasen und Grünflächen, öffentlichen Parks und Sportplätzen. Das Giessen von
Pflanzen im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt. Verbot des Abtransports von
Kompost, Bodenmaterial, Pflanzen mit Wurzeln in Erde etc. aus der Zone. Bis 30.
September 2023 kein Abtransport von abgeschnittenen Pflanzenteilen aus der
Zone.
In der Pufferzone:
Bis 30. September 2023 kein
Abtransport von abgeschnittenen Pflanzenteilen aus der Zone. Bitte beachten Sie die
Details in der Allgemeinverfügung!
Mitglieder mit Kunden in
den betroffenen Gemeinden:
Wir bitten darum die
Massnahmen konsequent mitzutragen, Fragen zu beantworten und zu beraten und für
Verständnis bei Ihrer Kundschaft zu werben - auch für den unpopulären Einsatz
des Insektizids, das per Notfallzulassung durch den Bund ausdrücklich erlaubt
worden ist. Es handelt sich um ein Mittel, das bereits länger gegen diverse
Schädlinge eingesetzt wird und bei fachgerechter Anwendung für Menschen und
Säugetiere nicht schädlich ist. Gemäss Bundesamt für Landwirtschaft dürfen
behandelte Pflanzen nach einer Wartezeit von 3 Wochen nach der Behandlung
wieder bedenkenlos konsumiert werden. Für einige Gemüsekulturen ist die
Wartezeit kürzer.
Die Bevölkerung wird um
Unterstützung und Meldung verdächtiger Käfer gebeten. Dazu werden Fotos mit
Angaben des Standorts per Mail erbeten an japankaefer@strickhof.ch.
Zahlreiches
Informationsmaterial zur Identifizierung der Käfer und den
Verwechslungsmöglichkeiten finden Sie in den untenstehenden Links und Dokumenten.
Die
Webseite des Kantons Zürich gibt aktuelle Auskünfte über die
Situation.
Quelle:
Stopp der Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten, Postulat K. Vogler
21.6.2013
Es bestehen gute Chancen,
dass der Befallsherd noch getilgt werden kann, wenn jetzt rasch und entschieden
gehandelt wird. Dies wäre der Optimalfall, siehe oben. Ziel aller
Bekämpfungsmassnahmen und gemäss Internationalem Pflanzenschutzübereinkommen
(IPPC) ist, die befallsfreien Gebiete in der Schweiz und in anderen Ländern zu
schützen und grosse wirtschaftliche Schäden zu verhindern.