In der beruflichen Aus- und Weiterbildung haben die Qualitätsentwicklung und -sicherung einen hohen Stellenwert. Als OdA (Organisation der Arbeitswelt) der Grünen Branche hat JardinSuisse gegenüber dem Bund, im Bereich der Qualitätssicherung, einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Der Verband nimmt diese Verantwortung wahr.
Im Dokument «Förderung der gärtnerischen Bildung» wird der übergeordnete Rahmen dazu beschrieben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Michael Berner, Leiter QE/QS.
Aufsichtskommission überbetriebliche Kurse (AK/üK)
Die Aufsichtskommission ist verantwortlich für die Aufsicht der überbetrieblichen Kurse. Ihre Aufgaben sind im Organisationsreglement "überbetriebliche Kurse für Gärtnerin/Gärtner EFZ und EBA" festgelegt.
Wie erfolgt die Qualitätssicherung in den überbetrieblichen Kursen?
Die AK/üK ist verantwortlich für die Qualität der üK’s. Der Abteilung Grundbildung von JardinSuisse und der AK/üK ist es sehr wichtig, dass an allen üK-Standorten die Ausbildungsqualität auf dem selben hohen Niveau stattfindet. Um dies zu gewährleisten, werden Audits durchgeführt. Ein Audit ist ein Instrument der Qualitätssicherung und -entwicklung und bietet einen Impuls für einen Dialog, von dem alle profitieren können.
Rund 20 Auditoren wurden von internen und externen Fachleuten speziell für diese Aufgabe ausgebildet.
Ein Auditor ist kein Prüfer. Das Wort Audit leitet sich vom lateinischen Verb «audire», übersetzt (zu)hören ab. Und so ist ein Auditor in erster Linie tatsächlich ein «Zuhörer», der natürlich auch sieht und spürt, wie eine Ausbildung durchgeführt wird.
Ein Auditor beobachtet vor allem Folgendes:
- Werden die Handlungskompetenzen wirklich entwickelt und erarbeitet?
- Stimmen die Rahmenbedingungen, damit die Handlungskompetenzen realitätsnah erarbeitet werden können?
- Wird die Ausbildung nach dem «Stand der Technik» und anhand des Praxishandbuches unterrichtet?
- Wird ein allfälliger Kompetenznachweis durchgeführt und hinterlegt?
- Wird die Arbeitssicherheit vom Instruktor vorgelebt und kontrolliert?
Die im Audit gesammelten Informationen werden in einem Protokoll festgehalten und jeweils an der nächsten AK/üK-Sitzung besprochen.
Allfällige Massnahmen werden zur Umsetzung in den üK’s definiert/festgestellt/bestimmt.
Je nach Situation erfolgt auch eine (Nach-)Kontrolle.
Bei Fragen zu den überbetrieblichen Kursen wenden Sie sich jeweils an die/den üK Verantwortlichen Ihrer Regionalsektion.