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Pflanzenschutz Fachbewilligung

Jede Produktionsgärtnerei und jede Gartenbauunternehmung, welche Chemikalien einsetzen will, braucht mindestens einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit einer ‚Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau’.

Als Fachbewilligung gelten:

  • Fähigkeitszeugnis als Gärtner (Lehrabschluss ab 2003)
  • Vor in Krafttretung des neuen Chemikalienrechtes vom 1. August 2005 absolvierte Fachbewilligungsprüfungen
  • Absolvierte Fachbewilligungsprüfung nach neuem Recht
  • Gleichwertig anerkannte Prüfung (als PDF-Datei einsehen)
  • Gleichgestellte Fachbewilligungen aus der EU und EFTA

Der Fachbewilligungsinhaber hat die Aufgabe im Unternehmen den sachgerechten Umgang mit den Pflanzenschutzmitteln (Lagerung, Personenschutz) sowie den fachgerechten Umgang bei der Anwendung von Chemikalien (richtige Mittelwahl, keine übermässige Beeinträchtigung der Umwelt) sicherzustellen. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Inhaber selber die Arbeiten mit den Chemikalien vornimmt oder die Mitarbeiter entsprechend instruiert.
Falls Sie oder Ihre Mitarbeiter / Mitarbeiterin keinen Fachbewilligungsausweis haben, sind Sie verpflichtet einen solchen zu erlangen.

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