Agenda

Pflanzenschutz Fachbewilligung

Falls Sie Ihren FaBe Ausweis verloren haben und einen neuen nachbestellen wollen (CHF 50.- exkl. MwSt), benötigen wir folgende Angaben von Ihnen.

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Heimatort
  • Damalige und aktuelle Adresse
  • Aktuelle Telefonnummer
  • Wo wurde die FaBe gemacht?
  • Wann wurde die FaBe gemacht?

Mit diesen Angaben melden Sie sich bitte bei: Claudia Kern


Hier finden Sie weitere Informationen vom Bund gülig ab 2026. 



Als Fachbewilligung gelten (gültig bis Ende 2025):

  • Fähigkeitszeugnis als Gärtner (Lehrabschluss ab 2003)
  • Vor in Krafttretung des neuen Chemikalienrechtes vom 1. August 2005 absolvierte Fachbewilligungsprüfungen
  • Absolvierte Fachbewilligungsprüfung nach neuem Recht
  • Liste der akzeptierten Nachweise zum Erwerb der neuen FaBe PSM. Bitte scrollen Sie auf der Seite nach unten und klicken Sie auf das Dreieck neben der Liste.
  • Gleichgestellte Fachbewilligungen aus der EU und EFTA
  •   Mehr Informationen gültig bis Ende 2025.

Der Fachbewilligungsinhaber hat die Aufgabe im Unternehmen den sachgerechten Umgang mit den Pflanzenschutzmitteln (Lagerung, Personenschutz) sowie den fachgerechten Umgang bei der Anwendung von Chemikalien (richtige Mittelwahl, keine übermässige Beeinträchtigung der Umwelt) sicherzustellen. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Inhaber selber die Arbeiten mit den Chemikalien vornimmt oder die Mitarbeiter entsprechend instruiert.
Falls Sie oder Ihre Mitarbeiter / Mitarbeiterin keinen Fachbewilligungsausweis haben, sind Sie verpflichtet einen solchen zu erlangen.

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