Agenda

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Das neue Nassstecksystem IP55 ersetzt das bisherige Stecksystem

Die Schweizer Norm SN 441011 (bisher SN SEV 1011, Zurückziehung 28.02.2022) definiert die Anforderungen an Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke (z. B. gartenbauliche Betriebe), Mehrfach- und Zwischenadapter, Verlängerungskabel, Steckdosenleisten sowie Reise- und Fixadapter.

Seit März 2022 muss die neue Norm angewendet werden.

Bis zum 31. Dezember 2024 müssen alle Geräte mit herkömmlichen Steckern aus dem Verkauf zurückgezogen sein.
Ab Januar 2025 dürfen nur noch Geräte mit Steckern und Steckdosen nach der neuen Norm abgegeben, installiert oder montiert werden.

Nach wie vor können bereits installierte Geräte und Kabelrollen weiterhin benutzt werden, sofern sie IP44 Standard genügen. Übergangstücke von IP44 zu IP55 sind in beiden Richtungen erhältlich.

Die neuen Stecker, Kupplungen und Steckdosen IP55 stehen bereits seit einigen Monaten zur Verfügung. Achten Sie beim Kauf von Geräten, die in Bereichen eingesetzt werden sollen, in denen Wasser auftreten kann (z. B. für Baustellen und für gartenbauliche Betriebe), dass diese jetzt schon mit einem IP55 Stecker ausgerüstet sind.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt BFA und in der Checkliste Suva sowie in JardinTOP unter Basisprozess 05.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI

JardinTOP - Klicken Sie hier für das Login

Sicher arbeiten in der Grünen Branche - Film

Auf youtube findet man einen neuen Film von JardinTOP zur Arbeitssicherheit in der Grünen Branche.

Der Film kann als Instruktionshilfsmittel für Mitarbeitende und Lernende eingesetzt werden. Durch den Einblick in verschiedene spannende Tätigkeiten leistet der Film auch einen Beitrag zur Image-Förderung unserer Branche.

Der Sicherheitsmeter mit den acht wichtigen Regeln wird als Grundlage für den Film verwendet und es werden spannende Arbeitsfelder gezeigt.

JardinTOP Mitglieder können für den Einsatz des Films, extra dafür erarbeitete Fragebogen, herunterladen (Kapitel 5 - unter Basisprozess B01) 

«Sicher arbeiten in der Grünen Branche»

Film ab unter https://youtube.com/watch?v=TbHjPsEhQ7c

UV-Schutz: Suva lanciert Vorsorgeuntersuchungen

Wer draussen ungeschützt an der Sonne arbeitet, setzt sich starker UV-Strahlung aus und hat ein erhöhtes Risiko, an hellem Hautkrebs zu erkranken. Damit Fälle von berufsbedingtem hellem Hautkrebs früh erkannt werden können, hat die Suva ein neues Vorsorgeprogramm lanciert.


Neues Vorsorgeprogramm

Der helle Hautkrebs und einige Sonderformen können unter gewissen Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden. Aktuell werden aber nur wenige Fälle mit dieser Diagnose als Berufskrankheiten gemeldet. Um die Früherkennung zu verbessern, hat die Suva im Herbst 2021 ein Pilotprojekt lanciert und Mitarbeitende untersucht, die regelmässig draussen arbeiten. Das Resultat: Bei rund 20 Prozent der untersuchten Personen im Alter von 55 und mehr Jahren wurde die Diagnose von hellem Hautkrebs oder Vorstufen davon gestellt. 

Ab Frühling 2023 wird das Pilotprojekt ausgeweitet. Die Suva wird die Betriebe unserer Branchen für diese Vorsorgeuntersuchung unterstellen und in der Folge anschreiben und in einem ersten Schritt ermitteln, welche Personen des jeweiligen Unternehmens sich für die Untersuchung qualifizieren. Dabei handelt es sich um Arbeitnehmende im Alter von 55 Jahren, die weitgehend draussen arbeiten und die aufgrund ihrer vorausgegangenen Berufsjahre und der Arbeit an der Sonne ein erhöhtes Risiko aufweisen, an hellem Hautkrebs zu erkranken. Die Suva übernimmt die Kosten für die Untersuchung, sowie die Heilkosten, sofern es sich aufgrund der weiteren Abklärung um eine Berufskrankheit handelt.

Übrigens, für die Prävention sponsert die Suva in Zusammenarbeit mit JardinSuisse zum dritten Mal einen Sonnenhut an die neuen Lernenden. Die Hüte werden im ersten üK verteilt.

Weitere Infos unter: suva.ch/sonne

Neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) 2022

Ab 1.1.2022 tritt die neue BauAV in Kraft und muss ab diesem Zeitpunkt umgesetzt werden. Damit sie sich einen Überblick über die Neuerungen machen können, haben wir ihnen die wichtigsten Punkte, welche die Grüne Branche betreffen, zusammengetragen. 

 

Geltungsbereich der BauAV 

Die BauAV regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für alle Bauarbeiten. Darunter sind folgende Arbeiten zu verstehen: Erstellung, Instandstellung, Änderung, Unterhalt, Kontrolle, Rückbau und Abbruch von Bauwerken, einschliesslich der vorbereitenden und abschliessenden Arbeiten. Folglich richten sich die Vorschriften der BauAV an alle Unternehmen, die an solchen Arbeiten beteiligt sind.

 

Die wichtigsten Änderungen und deren Umsetzung in der Grünen Branche


Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept (Art. 4)

In der Gärtnerbranche wird ein schriftliches, objektspezifisches Sicherheitskonzept nur dann verlangt, wenn die Arbeiten im Geltungsbereich der BauAV sind. Das heisst konkret, dass normale Gartenpflegearbeiten nicht unter die Verordnung fallen. Als Ausnahmen gelten Pflegearbeiten bei Pflanzen, die zu einem kombinierten Bauwerk werden wie zum Beispiel begrünte Dächer oder vertikale Gebäudebegrünungen.

 

Art. 4

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass vor Beginn der Bauarbeiten ein schriftliches Konzept vorliegt, in dem die, für seine Arbeiten auf der Baustelle erforderlichen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen aufgezeigt werden. Das Konzept muss in schriftlicher Form erstellt werden. Im Rahmen einer Instruktion müssen alle Mitarbeitenden über die Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen insbesondere zum Sicherheitskonzept für Baustellen informiert werden. Die Instruktion muss dokumentiert werden.

Für die praktische Umsetzung des Sicherheitskonzeptes empfehlen wir Ihnen den Beitritt zur Branchenlösung JardinTOP. Als Mitglied von JardinTOP finden Sie im digitalen System angepasste und vernetzte Dokumente. Die baustellenspezifischen Notfallorganisationen können auf das Smartphone der Mitarbeiter/innen übertragen werden. 

 

Fahrten von Transportfahrzeugen und Baumaschinen (Art. 19)

Wie im Titel erwähnt ist sicherzustellen, dass sich während den Fahrten (verschieben von Baugeräten) niemand im Gefahrenbereich aufhält. Müssen sich Personen während der Arbeitsausführung im Gefahrenbereich aufhalten (z.B. beim Versetzen von Blockstufen mit einem Raupenbagger), müssen diese die nötige persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen und es muss sichergestellt sein, dass der Baugeräteführer den nötigen Sichtkontakt zur Person im Gefahrenbereich hat.

 

Schneiden von Bäumen mit der Leiter (Art. 21)

Es fallen nur Arbeiten unter den Geltungsbereich der BauAV, welche in einem direkten Zusammenhang mit einem Bauwerk stehen. Bäume fallen nicht unter diesen Geltungsbereich und können weiterhin mit Leitern geschnitten werden.

 

Sonne, Hitze und Kälte (Art. 37)

Bei Arbeiten mit Sonne, Hitze und Kälte sind die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu treffen. Die Forderung von Artikel 37 ist in der Branche bekannt und wird umgesetzt. Neu ist dies in der BauAV verankert.


Hier finden Sie eine Vorlage für ein objektspezifisches Sicherheitskonzept für Baustellen:

Ausbildung für Arbeiten mit besonderen Gefahren in der Grünen Branche

Hier finden Sie eine Liste ab welchem Abschlussjahr die Lernenden befähigt sind, Arbeiten mit besonderen Gefahren, auszuführen.

Für folgende Arbeiten braucht jeder Mitarbeitende gemäss Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten Art. 8 (VUV) eine Ausbildung mit Ausweis:

  • Bedienen von Baugeräten
  • Motorsägehandhabung
  • Arbeiten in der Höhe (PSAgA)
  • Bedienen von Flurförderzeugen (Stapler)
  • Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (= Eine Person mit Fachbewilligung kann andere Personen anleiten)
  • Anschlagen von Lasten an Kranen (seit 1.1.2022)

Der Arbeitgeber darf diese Arbeiten nur an ausgebildete Mitarbeitende übertragen.

Hier geht es zu den Kursanmeldungen für Arbeiten mit besonderen Gefahren :

 

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Der JAWA Anker ist ein Hilfsmittel gegen Absturz im steilen Gelände.

JAWA mobiler Anker

Den Anker können Sie im Murer Shop bestellen.

Ladungssicherung

Ladungssicherung ist in der Grünen Branche ein wichtiges Thema. Fahrzeuge dürfen nicht überladen werden. Die Ladung ist so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann. Überhängende Ladungen sind bei Tag und Nacht auffällig zu kennzeichnen. (Art. 30 Abs. 2 SVG).

Das von JardinTOP und Ladungssicherungsexperten Urs Stadelmann zusammengestellte Ladungssicherungsset und weitere Ladungssicherungsartikel für die Grüne Branche, können bei der Firma Murer Ausrüstung für Arbeitskletterer bestellt werden.

Die Firma Murer Baumpflege wird den Verkauf im Sinne von JardinSuisse betreiben. Tel. 041 260 20 70

https://murer-shop.ch/.

Für Fragen zur Ladungssicherung können Sie uns weiterhin kontaktieren oder Sie informieren sich direkt mit dem Merkblatt Ladungssicherung im Gefahreninventar, Teilprozess T02 unter jardintop.ch

Der Sicherheitsmeter

Im Verlauf des Arbeitslebens entwickelt jeder Mitarbeitende – bewusst und unbewusst – eine spezifische Arbeitshaltung in den Bereichen Sicherheit, Systematik und Selbständigkeit.


Der Sicherheitsmeter dient…

  • allen Mitarbeitenden als Anleitung zu einem sicheren und systematischen Vorgehen.
  • erleichtert die Begleitung der Lernenden durch den Berufsbildner und befähigt den Lernenden zur Selbstkontrolle vor dem Start der Arbeit.


Bestellen Sie den Sicherheitsmeter und das dazugehörige Handout direkt hier in unserem Webshop.

Ein Selbsttest für Betriebe

Für Kursanmeldungen bitte zum Seitenende scrollen.

Besser Voraussicht statt Nachsicht

Das übergeordnete Ziel der Branchenlösung zur Arbeitssicherheit – JardinTOP genannt – ist es, die Betriebe in der Umsetzung eines Sicherheitssystems zu unterstützen. Im Mittelpunkt steht die zeit- und geldsparende Prävention. JardinSuisse-Mitglieder, aber auch Nichtmitglieder, können sich der Branchenlösung anschliessen.

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Die Branche bietet eine Lösung

Der Unfall- und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmenden ist eine zentrale Aufgabe eines jeden Unternehmens. JardinTOP stellt die Grundlagen eines  Sicherheitssystems in gärtnerischen Betrieben und Golfbetrieben zur Verfügung. Die Fachabteilung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bereitet hierzu gezielt die Massnahmen für die entsprechenden Tätigkeitsfelder auf. Es gilt, diese Massnahmen zeit- und geldsparend erfüllen zu können. Die Verantwortung für die Umsetzung eines solchen Systems liegt gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) beim Arbeitgeber. Die Bestimmungen der VUV gelten grundsätzlich für sämtliche Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen, ebenso auch für Familienmitglieder, die gegen Entgelt im Betrieb angestellt sind.

Ziel von JardinTOP

Das übergeordnete Ziel ist die Senkung der Anzahl Berufsunfälle sowie der Berufskrankheiten, was auch die Ausfallstunden reduziert. Die Branchenlösung zur Arbeitssicherheit setzt auf Eigenverantwortung durch stufengerechte Aus- und Weiterbildung sowie Information. Zu diesem Zweck besorgt der Betrieb alle notwendigen Hilfsmittel sowie Einrichtungen und fördert die Sensibilisierung und Befähigung aller Arbeitnehmenden.

In JardinTOP können sie mit einem Benutzerprofil auf alle Informationen zugreifen, die für sie bei JardinSuisse zur Verfügung stehen.

jardintop.ch

Leistungen von JardinTOP

  • Pool und Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA): Sicherstellung des Beizugs der ASA-Spezialisten über die Branchenlösung für die angeschlossenen Unternehmen. Vermittlung von ASA-Spezialisten bei Bedarf.
  • Newsletter Branchenlösung: Der Newsletter informiert die angeschlossenen Unternehmen zweimal jährlich über Neuerungen und gibt Tipps in der Betreuung des Sicherheitssystems.
  • Auskunft und Beratung: Ein telefonischer Auskunftsdienst steht zur Verfügung.
  • Hilfsmittel und Checklisten: Die Branchenlösung von JardinSuisse stellt Checklisten und andere Hilfsmittel für die prozessorientierte Gefährdungsermittlung und das Führen des Sicherheitssystems zur Verfügung. Ebenso werden Risikoanalysen durchgeführt und praxistaugliche Merkblätter und Checklisten von Fachleuten erarbeitet.

  • Das Sicherheitssystem bieten wir Ihnen auch digital an.
  • Für Golfplätze: Nach Ausbildung zum Kopas einmaliges Audit auf dem Golfplatz.

Beizug von ASA-Spezialisten

Die VUV regelt in Artikel 11a den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA), die beigezogen werden müssen, wenn dies zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden und für deren Sicherheit erforderlich ist. Die EKAS* Richtlinie 6508, konkretisiert dies: Wenn in einem Betrieb besondere Gefährdungen nach Anhang 1 der Richtlinie 6508 auftreten und wenn in einem Betrieb das erforderliche Fachwissen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nicht vorhanden ist, müssen Spezialisten hinzugezogen werden. 
*Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit

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Kosten Beitritt JardinTOP

Für JardinSuisse Mitglieder (VM) CHF 300.- Grundgebühr, plus CHF 150.- Jahresbeitrag.( 1. Jahr CHF 450.-)


Für JardinSuisse Nichtmitglieder (NM) CHF 1600.- Grundgebühr, plus CHF 450.- Jahresbeitrag. (1. Jahr CHF 2050.-)


Ab dem 2. Mitgliedsjahr werden jährlich CHF 150.- (VM) und CHF 450.- (NM) verrechnet.

Anmeldung/Beitritt JardinTOP

Anmeldung Ausbildung KOPAS

Die Ausbildung zum KOPAS wird im Rahmen der höheren Berufsbildung als Basismoduls BP Q2 angeboten. Die Ausbildung dauert 2 Tage und wird von verschiedenen Ausbildungsträgern, welche die Vorbereitungskurse Gärtner/in mit Fachausweis anbieten, durchgeführt. Kontaktieren Sie für die nächsten Daten die Regionen. (Kosten für den Kurs wird vom Anbieter festgelegt)

Falls die Kurse ausgeschrieben sind, finden Sie diese auch in folgendem Link unter Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Anmeldung Basiskurs Branchenlösung

Erfa Tage

Zur Weiterbildung der Koordinationsperson Arbeitssicherheit (KOPAS) ist alle 4 Jahre ein Erfa Tag (Dauer mind. 1/2 Tag) obligatorisch um den KOPAS Status zu bestätigen.

Erfa Tage werden durch JardinTOP per Newsletter und nur wenn verfügbar, unter Anmeldung Erfa Tage - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ausgeschrieben.

Damit die, seit Januar 2022, bestehende Ausbildungspflicht zum Thema "Anschlagen von Lasten an Kranen" praxisnah umgesetzt werden kann, hat JardinTOP folgendes Angebot aufgebaut.


Die KOPAS erhalten die Möglichkeit einen 1-tägigen Erfa Tag zum Thema "Anschlagen von Lasten an Kranen" zu besuchen. Mit erfolgreichem Abschluss (Kompetenznachweis) sind die KOPAS befähigt in den eigenen Betrieben, die Mitarbeitenden während eines 1/2 Tages in diesem Bereich auszubilden, inkl. Eintrag im Bildungspass. Falls kein aktueller Erfa Tag aufgeschaltet ist, melden Sie sich bei d.aeschlimann@jardinsuisse.ch

Für Betriebe, welche die Mitarbeitenden direkt ausbilden lassen wollen, bestehen neu 1/2-tägige Kursangebote "Anschlagen von Lasten an Kranen" an verschiedenen Bildungszentren. Die Teilnehmenden dürfen nach erfolgreichem Abschluss des Kurses die entsprechenden Arbeiten ausführen. Sie dürfen aber nicht weitere Mitarbeitende ausbilden. Bitte melden Sie sich direkt bei Ihrem Bildungszentrum.

Bestimmte Inhalte und Dokumente sind ausschliesslich für Mitglieder von JardinSuisse zugänglich.