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Fachbewilligung Pflanzenschutz

Betriebe, die Pflanzenschutzmittel einsetzen, unterliegen in der Schweiz einer besonderen Sorgfaltspflicht. Jede Produktionsgärtnerei und Gartenbauunternehmung muss mindestens eine fachkundige Person beschäftigen, die über eine Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Gartenbau verfügt. Personen ohne Fachbewilligung können von einer fachkundigen Person angeleitet werden. Mehr dazu hier

Der Fachbewilligungsinhaber hat die Aufgabe im Unternehmen den sachgerechten Umgang mit den Pflanzenschutzmitteln (Lagerung, Personenschutz) sowie den fachgerechten Umgang bei der Anwendung von Chemikalien (richtige Mittelwahl, keine übermässige Beeinträchtigung der Umwelt) sicherzustellen. 

Informationen bis Ende 2025

JardinSuisse hat die Weiterbildung und Prüfung der Fachbewilligung Pflanzenschutz jahrelang angeboten und durchgeführt. Die noch ausstehenden Kurse sind ausgebucht. Bitte gedulden Sie sich bis die neuen Anbieter anerkannt und die neuen Angebote ausgeschrieben werden. 

Zur Kursanmeldung / Ausschreibung (ausgebucht)

Informationen ab dem Jahr 2026

In der Webseite des Bundes finden Sie immer am Schluss jeder Seite weitere Fragen und Antworten.

  • Ab 2026: Wie tausche ich meine FaBe um?

    Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Regelungen in Kraft. Besonders wichtig:
    Zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 muss jede gültige Fachbewilligung FaBe Landwirtschaft und Gartenbau (LG)  beim Bund verbindlich in eine FaBe Landwirtschaft (L) oder Gartenbau (G) umgetauscht werden. Mehr Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie hier.

  • Ich habe meinen FaBe Ausweis verloren. Was muss ich tun?

    Ich bestelle den Papierausweis nach, damit ich diesen ab 3.1.2026 beim Bund umtauschen kann. (Kosten CHF 50.- exkl. MwSt).  
    Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen.

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Heimatort
  • Damalige und aktuelle Adresse
  • Aktuelle Telefonnummer
  • Wo wurde die FaBe gemacht?
  • Wann wurde die FaBe gemacht?

Mit diesen Angaben melden Sie sich bitte bei: Claudia Kern


  • Gilt meine Fachbewilligung für den Umtausch (ab 3.1. bis 30.6.2026)?

    Alle Schweizer Fachbewilligungen in Papierform (seit 1993) bzw. alle alten Ausbildungsabschlüsse, die zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in speziellen Bereichen und in der Waldwirtschaft berechtigen, können gegen die digitale Fachbewilligung umgetauscht werden. 

    Zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 fülle ich das Formular im FaBe-PSM-Register aus und lade die verlangten Nachweise hoch (Identitätsausweis und alte FaBe oder anerkannter Ausbildungsabschluss).

    Die folgenden schweizerischen Ausbildungsabschlüsse bis zum 1. Januar 2026, werden als FaBe anerkannt. 


  • Wann, wie und wo kann ich ab 2026 eine Fachbewilligung erlangen?

    Institutionen die in Zukunft die Weiterbildung und die Prüfung Fachbewilligung Pflanzenschutz anbieten wollen, stellen ab 1.9.2025 beim Bund und der Fachprüfungskommission ein Annerkennungsgesuch. Die anerkannten Anbieter werden publiziert und Anmeldeplattformen werden zur Verfügung gestellt.


  • Wie halte ich die neue Weiterbildungspflicht zur Verlängerung meiner digitalen  FaBe ein?

    Für die Verlängerung der FaBe L und G sind je nach ausgewählter Weiterbildung 8 bis 14 Weiterbildungsstunden erforderlich: Bestimmte Weiterbildungen gelten für beide Bereiche und müssen nur einmal absolviert werden. Details finden Sie hier.


  • Wie lange kann ich noch Pflanzenschutzmittel (PSM) ohne Fachbewilligung kaufen?

    Bis Ende Jahr 2026 
    Achtung: Einige Hersteller verlangen bereits jetzt für spezielle Chemikalien eine Fachbewilligung.


  • Wie gehe ich beim Kauf von PSM nach dem 1. Januar 2027 vor?

    Sie weisen beim Kauf den QR-Code Ihrer FaBe in der App FaBe PSM (oder den QR-Code auf Papier, den Sie von Ihrem Konto FaBe-PSM-Register aus gedruckt haben) sowie einen Identitätsausweis vor. Weitere Infos hier

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