Betriebe, die Pflanzenschutzmittel einsetzen,
unterliegen in der Schweiz einer besonderen Sorgfaltspflicht. Jede
Produktionsgärtnerei und Gartenbauunternehmung muss mindestens eine
fachkundige Person beschäftigen, die über eine Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Gartenbau verfügt. Personen ohne Fachbewilligung können von einer fachkundigen Person angeleitet werden. Mehr dazu hier
Der
Fachbewilligungsinhaber hat die Aufgabe im Unternehmen den sachgerechten Umgang
mit den Pflanzenschutzmitteln (Lagerung, Personenschutz) sowie den
fachgerechten Umgang bei der Anwendung von Chemikalien (richtige Mittelwahl,
keine übermässige Beeinträchtigung der Umwelt) sicherzustellen.
Informationen bis Ende 2025
JardinSuisse hat die Weiterbildung und Prüfung der Fachbewilligung Pflanzenschutz jahrelang angeboten und durchgeführt. Die noch ausstehenden Kurse sind ausgebucht. Bitte gedulden Sie sich bis die neuen Anbieter anerkannt und die neuen Angebote ausgeschrieben werden.
Zur Kursanmeldung / Ausschreibung (ausgebucht)