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Fachbewilligung Pflanzenschutz

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FaBe Pflanzenschutzmittel

Fachbewilligung: Gute Neuigkeiten

22. Dezember 2025

Fachbewilligung: Gute Neuigkeiten

Am 19.12.2025 hat der Bund eine neue Liste der anerkannten Ausbildungsabschlüsse veröffentlicht. Neu ist auch das EFZ Gärtner/-in mit Abschluss vor 2003 für die FaBe Gartenbau anerkannt. Der Abschluss EFZ Gärtner/-in von 2003 bis 2025 gilt weiterhin für Gartenbau und Landwirtschaft. Siehe auch komplette Liste weiter unten. 

Im untenstehenden Dokument finden Sie kompakte Informationen und  können den QR Code scannen, um direkt zur Webseite des Bundes zu gelangen. 

Betriebe, die Pflanzenschutzmittel einsetzen, unterliegen in der Schweiz einer besonderen Sorgfaltspflicht. Jede Produktionsgärtnerei und Gartenbauunternehmung muss mindestens eine fachkundige Person beschäftigen, die über eine Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Gartenbau verfügt. Personen ohne Fachbewilligung können von einer fachkundigen Person angeleitet werden. Mehr dazu hier

Der Fachbewilligungsinhaber hat die Aufgabe im Unternehmen den sachgerechten Umgang mit den Pflanzenschutzmitteln (Lagerung, Personenschutz) sowie den fachgerechten Umgang bei der Anwendung von Chemikalien (richtige Mittelwahl, keine übermässige Beeinträchtigung der Umwelt) sicherzustellen. 

Kursangebote 

JardinSuisse hat die Weiterbildung und Prüfung der Fachbewilligung Pflanzenschutz jahrelang angeboten und durchgeführt. Im Moment werden bei JardinSuisse keine Kurse angeboten. Bitte gedulden Sie sich noch bis zum Frühling, bis die neuen Anbieter anerkannt und die neuen Angebote ausgeschrieben werden können. Ab Frühling werden die Kurse hier laufend hochgeladen. 

Informationen ab dem Jahr 2026

In der Webseite des Bundes finden Sie am Schluss jeder Seite weitere Fragen und Antworten.

  • Ab 2026: Wie tausche ich meine FaBe um?

    Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Regelungen in Kraft. Besonders wichtig:
    Zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 muss jede gültige Fachbewilligung FaBe Landwirtschaft und Gartenbau (LG)  beim Bund verbindlich in eine FaBe Landwirtschaft (L) oder Gartenbau (G) umgetauscht werden. Mehr Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie hier.

  • Ich habe meinen FaBe Ausweis verloren. Was muss ich tun?

    Ich bestelle den Papierausweis nach, damit ich diesen ab 3.1.2026 beim Bund umtauschen kann. (Kosten CHF 50.- exkl. MwSt). 
    Für EFZ oder andere Ausbildungsabschlüsse können wir keine Ausweise ausstellen. Die anerkannten Abschlussdokumente können beim Bund hochgeladen werden.


    Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen.

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Heimatort
  • Damalige und aktuelle Adresse
  • Aktuelle Telefonnummer
  • Wo wurde die FaBe gemacht?
  • Wann wurde die FaBe gemacht?

Mit diesen Angaben melden Sie sich bitte bei: Claudia Kern


  • Gilt meine Fachbewilligung für den Umtausch (ab 3.1. bis 30.6.2026)?

    Alle Schweizer Fachbewilligungen seit 1993 in Papierform, die zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in speziellen Bereichen und in der Waldwirtschaft berechtigen, können gegen den digitalen Fachbewilligungen umgetauscht werden.

    Zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 fülle ich das Formular im FaBe-PSM-Register aus und lade die verlangten Nachweise hoch (Identitätsausweis und alte FaBe oder anerkannter Ausbildungsabschluss).

    Die folgenden schweizerischen Ausbildungsabschlüsse bis zum 1. Januar 2026, werden als FaBe anerkannt. 


  • Wann, wie und wo kann ich ab 2026 eine Fachbewilligung erlangen?

    Institutionen die in Zukunft die Weiterbildung und die Prüfung Fachbewilligung Pflanzenschutz anbieten wollen, stellen ab 1.9.2025 beim Bund und der Fachprüfungskommission ein Anerkennungsgesuch. Die anerkannten Anbieter werden publiziert und Anmeldeplattformen werden zur Verfügung gestellt.


  • Wie halte ich die neue Weiterbildungspflicht zur Verlängerung meiner digitalen FaBe ein?

    Für die Verlängerung der FaBe L (Landwirtschaft) und FaBe G (Gartenbau) sind je nach ausgewählter Weiterbildung 8 (L) und 6 (G) bis 14 (G und L) Weiterbildungsstunden erforderlich: Bestimmte Weiterbildungen gelten für beide Bereiche und müssen nur einmal absolviert werden. Details finden Sie hier.


  • Wie lange kann ich noch Pflanzenschutzmittel (PSM) ohne Fachbewilligung kaufen?

    Bis Ende Jahr 2026 
    Achtung: Einige Hersteller verlangen bereits jetzt für spezielle Chemikalien eine Fachbewilligung.


  • Wie gehe ich beim Kauf von PSM nach dem 1. Januar 2027 vor?

    Sie weisen beim Kauf den QR-Code Ihrer FaBe in der App FaBe PSM (oder den QR-Code auf Papier, den Sie von Ihrem Konto FaBe-PSM-Register aus gedruckt haben) sowie einen Identitätsausweis vor. Weitere Infos hier.

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